Wenn Grundrechte zu Privilegien werden, wird Widerstand zur Pflicht.
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Mit einer einfachen Versuchsanordnung kann man beweisen, dass das Gehör eines Frosches in den Beinen sitzt. Man bringt erst einmal einem Frosch bei, auf einen Signalton hin zu springen. Ton erklingt, Frosch springt. Dann amputiert man dem Frosch die Beine. Ton erklingt, Frosch springt nicht. Logische Schlussfolgerung: der Frosch ist taub, weil ihm die Beine amputiert wurden.
Klingt bescheuert? Naja, auch nicht bescheuerter als alles, was wir zum Thema Corona oder Klima vorgesetzt bekommen...
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Wer in Merkeldeutschland die Politik der Regentin hinterfragt oder gar kritisiert, wird nicht nur in einer konzertierten Medienkampagne mit Hass übergossen sondern lebt inzwischen in einem Land, dessen Bevölkerung so tief gespalten und an den rändern radikalisiert ist, dass er sogar mit der Ermordung bedroht wird. Und das ganz ohne Aufschrei der üblichen Verdächtigen, denen doch die Freiheit der Kunst und der Meinung ach so sehr am schweren Herzen liegt, solange es um sie selbst und ihre Meinung geht.
Merke(l) dir, merkelmüder Köterrassiger: Satire darf alles, wenn sie sich gegen dich richtet oder von Systemhetzern wie Böhmermann kommt – im Idealfall eine Kombination aus beidem – aber nicht, wenn du glaubst, satirisch gegen die Regentin aufbegehren zu dürfen! Bei Kritik an Merkel hört der Spaß auf! Aber sowas von!!
Nur ultrarechtsradikale Verschwörungsschwurbler leugnen die sichere Erkenntnis, dass der Frosch seine Ohren in den Beinen hat! Auf den Scheiterhaufen mit ihnen!
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Unter Fanfarenklängen und frenetischem Jubel und im heldenhaften Kampf gegen dumme Grundgesetzschwurbler und Lockdownleugner haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages das neue Infektionsschutz-Ermächtigungsgesetz durchgepeitscht. Jan Fleischhauer hat es sich mal genauer angeschaut und festgestellt: schon das Trinken einer Cola im Freien kann fünf Jahre Haft einbringen:
„Dann las ich, dass jetzt fünf Jahre Gefängnis drohen, wenn man nachts auf der Straße angetroffen wird. Im ersten Moment dachte ich, das sei ein Witz. Kann das sein, fragte ich meinen Dokumentar, den unbestechlichen Herrn Petersen. Er schrieb zurück: Paragraf 73 und 74 des neuen Infektionsschutzgesetzes.
Ich habe mir die Paragrafen genauer angesehen. Auch wer infektionsschutzwidrig ein Ladengeschäft öffnet, wandert ins Gefängnis, wenn es dumm läuft. Selbst ein Getränk oder eine öffentlich verzehrte Speise können einen hinter Gitter bringen. Ich weiß nicht, ob allen Abgeordneten klar war, was in dem Gesetz steht, das sie am Mittwoch im Bundestag beschlossen haben.“
Ich bin mir sicher, dass es die meisten Abgeordneten nicht wissen, nicht einmal wissen wollten. Die Parteiführung hat ein Abstimmungsergebnis bestellt, das nicht wieder rückgängig gemacht müssen werden soll, und die braven Parteisoldaten heben brav das Pfötchen.
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