Wenn Grundrechte zu Privilegien werden, wird Widerstand zur Pflicht.
***
Erstmal wieder zuhause, Homeoffice lässt grüßen. Nach mehr als einer Woche gefühlter Freiheit wird man endlich wieder zum Gefährder erklärt, als Massenmörder behandelt und weggesperrt. Ich bin in der Beweispflicht, abhängig von einem medizinischen Testverfahren, das in seiner Treffsicherheit und Aussagekraft an das Würfeln mit Vogelknochen oder das Lesen in Kristallkugeln herankommt, kein heimtückischer Verbreiter irgendwelcher Mutanten zu sein.
Nu denn, es gibt weiterhin sehr viel zu tun, auch ohne täglich den untertänigst bemaulkorbten Duckmäusern begegnen zu müssen.
***
Wenn man zur Beseitigung von Zweifeln über die Altersangaben selbsternannter Minderjähriger aus dem Maghreb oder Mittelasien, aus denen sich besondere Forderungen gegen den Staat wie besonders milde Rechtsbetrachtung schwerer Straftaten ableiten ließen, zumindest Röbtgenbilder als Beweise gefordert wurden, dann gab es Gekreisch und Gewüte, dass dieses eine nicht hinnehmbare Verletzung der Privatsphäre der angeblichen „Traumatisierten“ und „Geflüchteten“ darstellt. Aber wer nur eine auch noch selbst bezahlte Dienstleistung wie einen Gang zum Friseur in Anspruch nehmen möchte, der muss sich über ein staatliches Gesundheitsdokument gegen den Generalverdacht zur Wehr setzen, ein durchverseuchter verantwortungsloser Pensionistenmörder zu sein. Und das nicht einmal gegenüber staatlichen Behörden oder Gerichtsgutachtern, die zum Schweigen verpflichtet sind, sondern gegenüber Verkäuferinnen, Friseuren und anderen vollkommen unberechtigten Privatpersonen, die mein Gesundheitszustand und mein Impfstatus einen feuchten Dreck angeht. Man erkennt die Heuchelei und die doppelten Maßstäbe dieses menschenverachtenden Regimes.
***
Einige Schweizer machen sich den Spaß, im Internet genaue Anleitungen zu veröffentlichen, wie man auch ohne Maske kein Bußgeld zahlen muss. In Deutschland und Österreich traut sich das bei der momentanen Gesetzeslage anscheinend niemand mehr...
1 Kommentar:
Der EUGH ist ja auch sehr hilfreich: Dort wurde Impfflicht festgelegt, aber Schutzsuchende dürfen Cotronatest verweigern und dürfen testlos nicht abgeschoben werden.Nachdem das alles kritiklos akzeptiert wiurd braucht man sich nicht zu wundern...
Kommentar veröffentlichen