„Ich bin ein überzeugter und konsequenter Kritiker des Parteien-Parlamentarismus und Anhänger eines Systems, bei dem wahre Volksvertreter unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit gewählt werden.“
Alexander Issajewitsch Solschenizyn, 2007

Dienstag, 20. Juni 2017

Der Bürger soll gläsern werden, damit man ihn leichter brechen kann

von LePenseur 

Micro-Chip im Personalausweis automatisch aktiv: Neues Gesetz macht Bürger überwachbarer



Neues zum elektronischen Personalausweis: Das Gesetz, dass Bürger per Microchip überwachbarer macht, wurde durchgewunken – und zwar schon Anfang Juni.

Bundestag und Bundesrat haben dem „Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises“ zugestimmt – und zwar schon Anfang Juni. Im März berichteten wir bereits über den Plan der Bundesregierung, die elektronische Identifikationsnummer des Personalausweises automatisch zu aktivieren. Ab Mai 2018 sollen Geheimdienste dann auf die biometrischen Passbilder der Bürger zugreifen können.

Microchips werden automatisch aktiviert



Der Personalausweis mit eID-Funktion (elektronischem Identitätsnachweis) wurde bereits 2010 eingeführt, doch nur wenige nutzten die Funktion. Bis vor kurzem konnte man den Chip freischalten lassen konnte, musste aber nicht. Mit dem neuen Gesetz wird nun jeder neue Personalausweis automatisch freigeschaltet ausgegeben.
Klingt fatal nach feuchtem Traum für Ex-Stasi-Spitzel & Consorten. Die Stellungnahme des Chaos Computer Clubs ist auch nicht in der Lage, diese Besorgnisse wegen der massiven Einschränkung der persönlichen Freiheit der Bürger zu mildern — im Gegenteil!
Das Ziel des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises (eID) spricht bereits aus dem Titel: Die Nutzung der eID-Funktion soll sowohl beim elektronischen Personalausweis (ePA) als auch beim elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) flächendeckend ausgebaut werden. Das soll vor allem dadurch erreicht werden, dass die Funktion standardmäßig und dauerhaft eingeschaltet wird, „bürokratische Hürden“ abgebaut und mögliche Anwendungsfelder erweitert werden. 

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird also eine Förderung der Nutzung der eID-Funktion im Personalausweis versucht. Der elektronische Ausweis enthält einen Chip mit einer drahtlosen Schnittstelle, der drei verschiedene Funktionen anbietet. Eine davon ist der elektronische Identitätsnachweis (eID). Zur Nutzung dieser eID sind prinzipiell zwei Faktoren notwendig: der Besitz der Ausweis-Karte und die Kenntnis eines Geheimnisses (Zwei-Faktor- Authentisierung). Diese Zwei-Faktor-Authentisierung ist für den Nutzer ein technischer Vorteil in Fragen der Sicherheit, aber kein Alleinstellungsmerkmal gegenüber nicht-staatlichen Alternativen zur eID im Ausweis. Mittlerweile setzt eine Vielzahl von Anbietern Verfahren ein, die auf mehreren Authentisierungsfaktoren beruhen. 
Offenbar wird hier schnell der gläserne Bürger durch das Parlament durchgewunken, bevor eine irgendwann vielleicht geänderte politische Machtlage droht: der man durch gläserne Bürger, die man jederzeit brechen (oder mit dem zerbrechen bedrohen) kann, vorgängig begegnen will.

DDR 2.0 ist längst auf Schiene. Wer das noch imer nicht sieht, der wird sich (so er sie hat) von seinen Kindern und enkeln einmal die Frage stellen lassen müssen: »Warum hast du damals eigentlich nichts dagegen gemacht?« ...

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Letztens hätte ich mit dem Hammer fast den Daumen getroffen - gar nicht auszudenken.