„Ich bin ein überzeugter und konsequenter Kritiker des Parteien-Parlamentarismus und Anhänger eines Systems, bei dem wahre Volksvertreter unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit gewählt werden.“
Alexander Issajewitsch Solschenizyn, 2007

Samstag, 15. Februar 2020

Gotteslästerung

Das Macrönchen ist ja nicht gerade mein bester Freund, um es möglichst vorsichtig zu formulieren, aber in einem Punkt hat sich die gallische Blendgranate meinen Zuspruch verdient. Im Falle einer französischen Schülerin, die dem Islam mal so richtig die Meinung geigte und daher wochenlang unter Polizeischutz leben musste und keine Schule besuchen konnte, wovon man hierzulande nicht wirklich etwas erfuhr um kein Wasser auf Mühlen zu leiten und so, hat er offen Partei ergriffen. Und zwar für die Schülerin, die ob ihrer harschen Worte gegen die Friedensreligion in unseren Breiten wahrscheinlich bereits als durch alle medialen Dörfer gepeitschte ultrarechtsislamophobe Rassistensau von der Schule gefeuert worden wäre. Und man muss zugeben, auch in Frankreich hat es so begonnen; der oberste Muselhetzer und „Leiter der Beobachtungsstelle für Islamophobie“ begrüßte die Morddrohungen, die gegen die „gottlose Schlampe“ ausgestoßen wurden:

Zekri sagte, Mila habe die Reaktionen provoziert und müsse jetzt selbst damit klarkommen. „Wer Wind sät, muss mit dem Sturm rechnen“, sagte Zekri im Radiosender „Sud Radio“. „Das Mädchen weiß, was sie sagt. (…) Sie hat die Religion beleidigt, jetzt muss sie die Folgen ihrer Worte tragen“, sagte er.“

Typische Muselpropaganda. Die Oberhetzer der Islamistenverbände begründen ihren Hass und ihre Gewalt damit, dass man besonders ihren fanatischen Vertretern nicht die geforderte Liebe entgegenbringt. Dass man genau diese Gestalten nicht leiden kann, weil sie gegen jeden ihren Hass und ihre Hetze ausgießen, der ihnen nicht weit genug ins Rektum krabbelt, worauf sie in Anbetracht ihrer Gebetspraxis offensichtlich besonders stehen, ist ein Gedanke, auf den die niemals kommen. Eine Religion, die den Tod eines Menschen fordert oder auch nur billigend in Kauf nimmt, der sie ablehnt, ist keine Religion sondern hat für mich etwas von einer faschistoiden Geisteskrankheit.
Bis dahin schwieg das Macrönchen weiter. Aber es sprachen andere, zum Beispiel Marine Le Pen, die bei der „Beobachtungsstelle für Islamophobie“ wahrscheinlich ein eigenes Aktenschränkchen besitzt, schrieb bzw., um im Mediensprech zu bleiben, ätzte rechtsextrem:

Man kann Milas Äußerungen vulgär finden, aber wir können nicht akzeptieren, dass jemand in Frankreich dafür zum Tode verurteilt wird.“

So weit, so richtig, mag man sich denken, aber ausgerechnet die Justizministerin schlug sich, naja, wen wunderts, auf die Seite der von der bösen ultrarechten Maid so arg gebeutelten Diskriminierungsreligiösen:

Religionsbeleidigung ist eine Verletzung der Gewissensfreiheit.“

Und natürlich wurde ein Verfahren gegen das Mädchen eingeleitet, wegen „Hassrede“. Dazu sollte man wissen, dass die Schülerin ihre Wut über den Islam und seine verklemmten Vollidioten mit den Fusselbärten im Hirn nur als Reaktion herausgelassen hat: Vorher wurde sie in einer online-Unterhaltung mit einer lesbischen Freundin auf Instagram von einem Mohammedaner übelst beschimpft. Die französische Justiz schaffte etwas, was man sich zum Beispiel in Deutschland kaum noch vorstellen könnte, und stellte das Verfahren kurzerhand wieder ein. Gegen jene, die Morddrohungen an das Mädchen schickten, wird jedoch weiter ermittelt.

Und nachdem nach öffentlichem Unmut über die Auslassungen seiner Justizministerin, Zustimmung für die Haltung Le Pens und der Republikaner der inzwischen bereits dem Volkszorn recht offen ausgesetzte Macron keine neue Front gebrauchen kann, stellte er sich jetzt helfend auf die Seite der Schülerin und fand scharfe Worte gegen die Moslem-Hetzer. Und das ist gut so.

„„Die Gesetzeslage ist klar: Wir haben das Recht auf Gotteslästerung“, sagte Macron der Zeitung „Le Dauphiné Libéré“ aus Grenoble. Es umfasse auch die Freiheit, „Religionen zu kritisieren und zu karikieren“, fügte der Staatschef hinzu.“

Und was haben wir? Ein Blasphemiegesetz, das die „Herabwürdigung einer Religion“ mit Haftstrafe belegt. Und einen Präsidenten, der diesem Mädchen lieber ein Kopftuch verordnen und ganz sicher kein Wort der Verteidigung für eine „islamophobe Hetzerin“ finden würde...

Ach ja, ein Blick noch auf das „todeswürdige Verbrechen“ der Schülerin, verfasst nachdem sie von einem Muselmanen beschimpft wurde:

Ich hasse Religion, der Koran ist voller Hass… Eure Religion ist Scheiße!“

Nun ja, die hiesige Rechtslage verpflichtet mich dann wohl, klarzustellen, dass das ein Zitat ist und nicht meiner persönlichen Meinung und Anschauung entspricht sondern allein zur „Erklärung des Sachverhaltes angeführt wird.
Die Gedanken sind frei.
Die Meinung nicht mehr.

P.S. Und da würde ich gerne das Statement der Relativierer und Verharmloser hören, man dürfe doch alles frei sagen und jede Meinung sei erlaubt und wer etwas anderes behaupte ein übler rechter Hetzer und Ängsteschürer. Es ist nicht einmal gesichert, dass der Zuspruch des Präsidenten der Republik Frankreich die Gesundheit und das Leben einer Schülerin dauerhaft schützen können.

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