Es ist ja nun schon einige Jahre her, dass der letzte Ketzer von der
Heiligen Inquisition angezeigt und einem weltlichen Gericht
verurteilt wurde. Man könnte glauben, ganz besonders die ach so
progressiven, zukunftsersehnenden und vergangenheitsverabscheuenden
Linken würden sich eine Rückkehr in solch interessante Zeiten nicht
unbedingt wünschen, aber man kann sich offenbar täuschen.
Jedenfalls bejubeln sie in ihren üblichen Gegen-Rechts-Filterblasen
die Verurteilung eines Tiroler FPÖ-Mandatars wegen, festhalten, es
wird mittelalterlich, „Herabwürdigung religiöser Lehren“.
Der „Standard“
berichtet sogleich: „Islamfeindliches Posting – Tiroler
FPÖ-Funktionär verurteilt“
Bitte die Zunge frei machen, um sich den Inhalt genüsslich darauf
zergehen zu lassen. In Österreich, einem per Verfassung säkularen
Staat, in dem laut ebendieser Verfassung vor dem Gesetz alle gleich
sind, wird es hiermit faktisch von einem Leitmedium in Berufung auf
ein Gerichtsurteil zur Straftat erklärt, religionsfeindlich
eingestellt zu sein. Wenn man wohlwollend annehmen möchte, dass es
sich nicht um ein rechtsbeugend islamophiles Urteil handelt, wird
hiermit also das öffentliche Äußern atheistischer Weltanschauung
zum Straftatbestand erklärt. Das ist nicht neu, aber ungewohnt, da
wie eingangs erwähnt die Inquisition seit einigen Jahren ihr
öffentliches Wirken eingestellt hat. Mir ist nicht bekannt, ob die
römisch-katholische Kirche vorhat, hier wieder eine Filiale der
Glaubenskongregation zu eröffnen und aktiv werden zu lassen, aber
mit diesem Paragraphen 188 StGB würde sich das glatt wieder
ausgehen:
„Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand
der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder
Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen
gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige
Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter
Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten
geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit
Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360
Tagessätzen zu bestrafen.“
Es muss also nur einen einzigen Menschen „berechtigt ärgern“,
dass man irgendwas über sein Spaghettimonster oder das Nudelsieb
sagt, und schon kann man im Knast landen. Wir reden von Österreich
und 2017. Und wir haben ein gelebtes Strafrecht, das auf
Gotteslästerung, ja Lästerung jeglichen religiösen
Anbetungsgegenstandes und sogar jeder „Einrichtung“
Freiheitsstrafe androht. Soviel zum zivilisatorischen Abstand
zwischen Österreich und Iran.
Doch schauen wir uns das schwere Verbrechen an, dass nun dieser
religionsherabwürdigende Strolch begangen hat. Es besteht in
folgenden Worten, wobei nur die beiden letzten und die
Uneinsichtigkeit des Delinquenten, solches als Ketzerei zu widerrufen
und sein Haupt schuldbewusst vor dem Quran zu beugen, das Gericht
dazu brachten, den Bösling mit immerhin 120 von 360 höchstmöglichen
Tagsätzen zu verknacken:
„Wir
brauchen keinen Ramadan. Wenn jemand unsere Art zu leben nicht passt,
soll er Österreich verlassen. Wir brauchen keine geisteskranke
Islamideologie!“
Religiöses Gedöns als geisteskrank zu bezeichnen ist jetzt nicht
gerade die nette Art, aber wenn jemand abends mit einem unsichtbaren
Großen Weißen Kaninchen redet, steckt man ihn sehr wohl in eine
Zwangsjacke und versucht das medikamentös wieder einzurenken, tut er
dies aber mit einem unsichtbaren Großen Herrgott, darf man das nicht
einmal kritisieren ohne zu riskieren, vor dem Kadi zu landen? Wo
leben wir, dass wir Leute, denen das Einhalten von Regeln
frühmittelalterlicher Wüstenreligionen wichtiger ist als das
Zusammenleben mit Nachbarn, die sich einen Dreck um sowas scheren
(was ihr gutes Recht ist), für Idioten halten? Wo leben wir, das
Gotteslästerung, siehe oben, ein Straftatbestand ist?
Was soll das überhaupt sein, „Herabwürdigen einer Religion“?
Eine Religion hat erstens keine Würde, also kann man sie nicht
herabwürdigen, und zweitens ist eine Religion keine Inkarnation
sondern nur die abstrakte Bezeichnung für eine Ideologie, die sich
zur Durchsetzung ihrer Politik eines Gottesbildes bedient. Ansonsten
kann man eine Religion genauso „herabwürdigen“ wie einen
Wochentag, eine Uhrzeit oder eine astronomische Konstellation,
nämlich gar nicht.
Und wie verspottet man eine Einrichtung? Wie einen krumm gewachsenen
Baum, eine schief gemauerte Wand oder den Vollmond? Ist es strafbar,
wenn ich einen Golf GTI verspotte, nur weil er das Anbetungsobjekt
eines PS-Fetischisten ist? Und was, wenn ich über dessen Garage
lache, komme ich dann in den Knast?
Wer beschließt solche Gesetze und kann sich nächsten Tages noch im
Spiegel anschauen?
Dass wir Gesetze haben, die offensichtlich Tür und Tor für
logikbefreite Glaubensurteile, die sich trefflich für Gesinnungs-
und Politjustiz missbrauchen lassen, öffnen, ist für mich der weit
größere Skandal als das geschmacklose Pöbeln eines
Provinzpolitikers und wird nur noch getoppt durch die Tatsache, dass
es offensichtlich Gerichte gibt, die diese Tür bedenkenlos
durchschreiten. Ob es den Jubel radikalmuslimischer Jihadisten wert
ist, genüsslich einem Blauen eine reinzuwürgen, muss jeder selbst
für sich entscheiden.
Artikel
18 der Menschenrechtskonvention:
„Jeder Mensch
hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses
Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu
wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung
allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder
privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von
Riten zu bekunden.“
Liebe Scharia- und Katholibankämpfer und alle Linksdjihadisten, die
religiöse Steinzeitriten und -überzeugungen instrumentalisieren um
politischen Gegnern an die Karre zu pinkeln, hier steht nicht nur
Religion sondern auch Überzeugung. Und wenn es
die Überzeugung eines Menschen ist, dass Gottesanbetung und
Einhaltung sinnfreier Riten Idiotien sind, dann hat er das Recht,
diese Überzeugung zu äußern. Nennt sich Meinungsfreiheit und ist
eines der elementaren Menschenrechte. Das sollte nach meiner
Überzeugung durchaus niveauvoller als im vorliegenden Fall
geschehen, aber es steht nichts von Höflichkeit in den
Menschenrechten.
Schränkt ein Gesetz diese Überzeugungs- und Meinungsfreiheit ein,
ist es menschenrechts- und damit verfassungswidirg, da die Konvention
der allgemeinen Menschenrechte Teil der österreichischen Verfassung
ist.
Vielleicht sollte sich mal ein Gericht, nämlich das Höchstgericht,
darum kümmern, wie es sein kann, dass ein Gesetz die Menschenrechte
auf Überzeugungs- und Meinungsfreiheit aushebeln kann, indem es mit
schwammigen Gotteslästerungsregeln daherkommt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen