Aus dem Lehrbuch der linken
Argumentation der letzten Jahre:
Morde dürfen nicht
instrumentalisiert werden, um auf den Opfern politisches Kleingeld zu
schlagen.
Mahnwachen und Demonstrationen
mit schwammiger Hetze gegen Gruppen sind zu unterlassen.
Täter sind immer Einzelfälle,
und es ist unlauter und menschenverachtend, von einem Täter auf eine
gesamte Gruppe zu schließen oder gar Menschen, die mit diesem Täter
nie irgend etwas zu tun hatten, mit diesem in einen Topf zu werfen.
Generalisierungen sind zu unterlassen.
Besonders widerliche Hetze ist
es, aus der Einzeltat heraus diffuse Ängste zu schüren, dass eine
solche Tat einen Normalfall darstellt, der sich ständig aus einer
bestimmten Gruppe heraus wiederholen kann.
Die Forderung, gegen eine
gesamte Gruppe vorzugehen, weil ein vermutliches Mitglied dieser oder
auch nur einer mutmaßlich nahestehenden Gruppe eine Straftat
begangen hat, ist Volksverhetzung. Selbst wenn die Zahl der
„Einzelfälle“ in die tausende geht.
Die Forderung nach
Einschränkungen der Bürgerrechte Einzelner, um befürchtete
Gewalttaten und Morde aus bestimmten Gruppen zu vereiteln, sind
verfassungsfeindliche Angriffe auf die freiheitliche demokratische
Grundordnung.
Jeder, der solchen hehren Werten
und Forderungen entgegensteht, ist ein Verfassungsfeind, Populist,
Hetzer und Spalter und mit einem Konzert gegen sich zu bestrafen.
Jetzt warte ich nur noch, wann
es nach dem Mord an Lübcke zu einem zivilgesellschaftlich
organisierten „Konzert gegen links“ kommt...
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