Eigentlich wollte ich gestern schon etwas über die Schutzerflehenden
schreiben, die selbstlos solidarisch einem von Abschiebung (immerhin
nach Italien, wie menschenverachtend) bedrohten Togolesen beisprangen
und der Polizei, die immerhin in voller Streifenwagenstärke
anrückte, einmal kurz klarmachten, wer jetzt die neuen
Gewalteninhaber sind. Grundgesetz Artikel 20 Absatz (2): Alle
Staatsgewalt geht vom Volke aus. Und das Volk ist da nicht näher
definiert, also geht es nach Ansicht der Afrikaner vom Volke Afrikas
aus. Wurde vorgestern neu ausverhandelt.
Ich enthielt mich dann doch eines Kommentares, zu gewaltig war meines
Erachtens die verheerende Optik des Vorgefallenen: komplettes
Staatesversagen. Die Kapitulation der bewaffneten Staatsorgane vor
einer sich zusammenrottenden tribalistischen Horde, die damit nichts
anderes signalisiert hat, als dass sie sich hier nicht als
Schutzerflehende, sondern als Invasoren fühlen, die ein Grundrecht
darauf haben, sich wie die Maden im Speck des deutschen Sozialstaates
durchzufressen. Und die besorgte Frage, wie dieser kapitulierende
Staat seine Bürger schützen möchte, wenn es nicht 200 sondern
20.000 sind, die mit Aggression und Gewalt die Macht an sich reißen
wollen. Wenn sie mit langen Macheten in weißen Pick-Ups vorfahren
und drohen, dem nächstbesten Kuffarschwein den Schädel abzusäbeln,
wenn man nicht sofort ihren Forderungen nachgibt. Deutschland hat
fertig. Und das vollkommen zurecht. Seine „Bevölkerung“ hatte
die Chance. Vergeigt. 87% sind offensichtlich ohne jedes Leid über
die Zustände.
Und auch die Medien wie der „Focus“
waren nur über eines wirklich besorgt:
„Ein
fatales Signal an die Öffentlichkeit und Wasser auf die Mühlen von
Rechtsextremen und die Flüchtlingsgegner von der AfD.“
Sorgen müssen wir uns nicht um tribalistische Horden von aggressiven
und den Rechtsstaat offen verhöhnenden Invasoren, nein, sorgen
müssen wir uns um das Wasser. Das Wasser auf die Mühlen. Das ist
die größte Gefahr. Nicht das Staatsversagen, nicht die offene
Staatsverweigerung, nicht die Verachtung gegenüber dem Gastland, auf
dessen Kosten sich immer mehr Einfallende durchfressen, nicht die
daraus unweigerlich folgende Verachtung gegenüber den hiesigen
Menschen, sonder dass Mühlen klappern könnten ist unser größtes
Problem.
Doch jetzt hat der
Rechtsstaat seine Zähne gezeigt. Schwerbewaffnte Polizei
stürmte die immer noch als „Flüchtlingsunterkunft“ bezeichnete
Kaserne der schutzbefohlenen Staatsverweigerer und nahm die
Rädelsführer fest. Immerhin gibt es harte Strafen für Vergehen wie
Widerstand gegen Vollzugsbeamte, gefährliche Drohung und
Gefangenenbefreiung. Und da greift der Staat durch, packt die
Exekutive zu, da wird gnadenlos gestraft:
„Er und andere 17 Bewohner, die nach Polizeiangaben in der
Vergangenheit wiederholt als Unruhestifter aufgefallen waren, sollen
in andere Landeserstaufnahmeeinrichtungen verlegt werden.“
Äh. Ja. Also. Also das ist, äh, naja, hart eben. Die müssen
umziehen. Vorerst mal. Müssen sich in Zukunft von anderen devoten
Caritas-Putzen die Betten aufschütteln und den Staub wegwischen
lassen. Das ist, nun ja, also, eine harte Strafe.
Recht so!
Muss ja mal hart durchgegriffen werden!
Und wenn die das nochmal machen, ja dann, also dann, äh, kann man
sie ja nach Nordrhein-Westfalen schicken! Jawohl!! Und sollten sie
wirklich mal einen niederprügeln bei so einer Aktion, dann geht es
bis Schleswig-Holstein! Aber in getrennten Bussen, damit es wirklich
weh tut!
Ich juristisches Depperl dachte doch immer, das Strafmaß von bis zu
drei Jahren für eine Gefangenenbefreiung bezöge sich auf eine
Gefängnisstrafe. Nein, es bezieht sich offensichtlich auf die Dauer
eines Umzugs in eine andere Betreuungseinrichtung!
Haben wir wieder was dazugelernt.
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