Hui, in meiner rosaroten Lieblingspropagandazeitung des linksextremen
Randes wurde erschrocken festgestellt, dass noch immer im
faschistoiden Osten Deutschlands, im kurioserweise von einem
anscheinend nicht sehr durchsetzungsstarken Neo-SED-ler geführten
Thüringen, die offenbar ultrarechtsrechte Justiz noch immer gegen
das „Zentrum
für politische Schönheit“ als „kriminelle Vereinigung“
ermittelt wird. Und das, so vermeldet das Meinungsbildungsorgan
seiner empört aufschreienden Fangemeinde vom linken Rand, nur aus
einem einzigen Grund: Weil sie auf dem Nachbargrundstück Höckes
eine Kopie des Holocaust-Denkmales von Berlin in Beton gegossen
haben. Muss man lesen, den Artikel, um festzustellen, dass es
wirklich nur das Aufstellen einer Denkmalkopie neben einem Nazihaus
war, für das die armen Ritter des Antifaschismus von der repressiven
faschistoiden Justiz Thüringens gehetzt und vor Gericht gezerrt
werden.
Mehr muss man nicht wissen, wenn es um die tägliche Fütterung der
empörungsempfangsbereiten Linksradikalen im Forum geht, die sich
natürlich lautstark darüber aufregen, dass da ein böser Nazi und
arme Aktivisten und Künstler blablabla… Entsprechend toben die
üblichen Hass- und Randgestalten im Forum. Die üblichen Schlieren
auf der täglich frischen Filterblase. Geschenkt.
Dann kommen wir mal zu den paar Punkten, die die „Standard“-Redaktion
wahrscheinlich aus Mangel an digitalem Papier als nicht erwähnenswert
einfach ausgelassen, also verlückenpresst hat.
Da war zum Beispiel die tagelange 24-h-Videoüberwachung von Höckes
Haus und damit auch seiner Familie und aller Menschen, die das
Grundstück betreten oder verlassen haben. Dies wurde sogar als
Livestream ins Internet gestellt. Ich müsste mal einen Juristen
fragen, gegen wie viele Paragraphen allein mit dieser Aktion
verstoßen wurde, und das als Gruppe und voll organisiert. Damit ist
allein schon die Bedingung erfüllt, von einer kriminellen
Vereinigung zu sprechen, denn man hat sich als Gruppe organisiert, um
Gesetzesbruch zu begehen. Mit dieser Aktion ging eine „Spendenaktion“
für das „Holocaust-Denkmal“ einher, die dem Verein nach
damaligen Angaben 85.000 Euro in die Kassen spülte, also gab es auch
noch eine Bereicherung. Und nein, die Versicherung, man werde das
Geld nur für die Pflege der Betonklötze verwenden, reicht nicht, um
von einer Bereicherung abzulenken. Es floss Kohle durch eine illegale
und strafwürdige Aktion.
Auch in die Lücken der Presse getropft ist die Erwähnung, dass die
„Künstler“ den Müll der Familie Höcke durchwühlt haben, um
„Beweismaterial“ gegen den bösen Nazi zu sammeln. Abgesehen
davon, dass eine solche Form des Eindringens in die Privatsphäre
eines Menschen illegal und moralisch letztklassig ist, wurde dabei
eben nicht nur die Person Björn Höcke sondern auch seine Familie,
seine Kinder betroffen. Jeder Mensch, der noch nicht vollkommen vom
eigenen messianischen Sendungsbewusstsein überrollt wurde, erkennt,
dass das nichts mehr mit Kunst zu tun hat. Die Freiheit der Kunst
stößt an die Grenzen der Strafgesetze. Ich kann niemandem einen
Finger abschneiden und dann behaupten, das wäre eine Kunstaktion.
Dann vergaß der „Standard“ auch geflissentlich, eine ziemlich
heftige Kernaussage eines Vertreters dieses „Zentrums“ zu
erwähnen, die man z.B. in der „FAZ“
fand:
„Gegen
Nazis wenden wir nur Nazimethoden an.“
Ohne große Phantasie besagt dieser Satz exakt das: „Wir als
‚Künstlerkollektiv‘ legen fest, welche Personen zu ‚Nazis‘
erklärt werden, und wenn wir diese Person zu einem ‚Nazi“
erklärt haben, dann besitzen wir das Recht, alle Methoden, mit denen
die Nazis unter Hitler gegen Andersdenkende vorgegangen sind,
vorzugehen!“
Einen Nazi, liebe Linksradikale, erkennt man daran, dass er
Nazimethoden anwendet. Ihr habt euch damit als faschistoide
Größenwahnsinnige geoutet, was per se jetzt natürlich nicht
strafbar ist, aber da diese Aussage auch impliziert, dass neben den
bereits erwähnten strafbaren Nazi-Methoden keinerlei Abgrenzung zu
sogar noch weit brutaleren Aktionen für legitim erachtet werden,
dürfte das mehr als ausreichen, um diese Kriminellen in genau den
Knast oder noch besser eine Psychiatrie zu verfrachten, in die sie
gehören, um Menschen mit Persönlichkeitsrechten vor ihrem Hass und
Größenwahn zu beschützen.
Denn wer menschenrechtswidrige Straftaten damit begründet, man hätte
eh „die halbe Zivilgesellschaft im Rücken“, der fährt auf der
gleichen Schiene wie jene, die bei Mord und Totschlag die Proletarier
aller Länder oder wahlweise die ganze arische Rasse in ihrem Rücken
glaubten.
Die „Grünen“, neben der Neo-SED bekannt dafür, sich als über
dem Gesetz stehend zu betrachten und permanent außerhalb des
Verfassungsbogens herumrudernd, schäumen natürlich, weil gegen ihre
linksfaschistischen Freunde immer noch ermittelt wird.
Ich muss ihnen absolut Recht geben.
Aber etwas anders, als die denken.
Ich finde es nämlich eher einen Skandal, dass noch immer kein
Verfahren stattgefunden hat und die Kriminellen noch immer frei
herumlaufen. Nicht wegen Höcke, der ist mir persönlich egal und aus
seinen Auftritten eher unsympathisch. Sondern um endlich mal ein
Signal zu setzen, dass Deutschland für Linksfaschisten kein
rechtsfreier Raum ist.
Aber das wird wohl noch dauern.
Bis dahin suche ich weiter, ob im „Standard“ irgendwann einmal
ein neutraler und vollständiger Artikel erscheint und keine
propagandistischen Lückentexte.
Oder ich setze mich an den Waldrand und warte auf das Erscheinen
eines Einhorns.
Das ist wahrscheinlicher.
1 Kommentar:
Da haben Sie die wichtigen Essentials gut zusammengefasst.
Übrigens ist das Verfahren gestern eingestellt worden, nachdem der (grüne) Justizminister mit dem Generalstaatsanwalt und der Leitung der Staatsanwaltschaft Gera eine "Besprechung" hatten.
Das alles nachdem am Wochenende sowohl der Ministerpräsident - ja, genau der, der einen wegen der Krawalle beim Burschenschaftsball in Wien in zweiter Instanz verurteilten Landfriedensbrecher in die Staatskanzlei eingeladen hat, um ihm für sein demokratisches Engagement zu danken - und der Staatskanzleiminister übers Internet die "Kriminalisierung von Künstlern" beklagt haben.
Honi soit mal y pense.
https://www.thueringen.de/th4/tmmjv/aktuelles/medieninformationen/109380/index.aspx
Dabei hatte der skandalumtoste Justuizminister noch am 5.4. in der vorherigen Medieninformation mitgeteilt, dass selbstverständlich kein Weisungsrecht des Ministeriums gegenüber der Staatsanwaltschaft ausgeübt werde und alles seine rechtsstaatliche Ordnung habe:
https://www.thueringen.de/th4/tmmjv/aktuelles/medieninformationen/109367/index.aspx
Als Kabarettist kan man sich im besten Deutschland aller Zeiten nur noch erschießen. Die Realität toppt jede Satire.
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