„Ich bin ein überzeugter und konsequenter Kritiker des Parteien-Parlamentarismus und Anhänger eines Systems, bei dem wahre Volksvertreter unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit gewählt werden.“
Alexander Issajewitsch Solschenizyn, 2007

Sonntag, 18. August 2019

»Der australische Erzbischof Peter Comensoli

... würde nach eigenen Worten lieber ins Gefängnis gehen, als bei Missbrauchsbekenntnissen das Beichtgeheimnis zu brechen. Das sagte der Erzbischof von Melbourne australischen Medien (Donnerstag), wie laut Kathpress die deutsche katholische Nachrichten-Agentur (KNA) berichtete.«

von LePenseur


 ... schreibt DiePresse (von APA ab, wie so oft) und setzt — fürwahr geschickt-infames »Framing«, Gratulation! Silberstein hätt' es nicht besser können ... — dieses Bild darüber:


Nun ist es ja nicht so, daß LePenseur mit den Lehren der Römisch-Katholischen Kirche so besonders konform ginge, und das derzeitige »Leitungspersonal« ist nun wirklich nicht nach seinem Geschmack — dennoch: Peter Comensoli, der Erzbischof von Melbourne, hat einfach recht!

Wenn Jill Hennessy, die sozialistische Justizministerin von Victoria (dessen Hauptstadt Melbourn ist) schnippisch vor Journalisten erklärt, religiöse Ansichten seien »zweitrangig«, wenn es um den Schutz von Kindern gehe, dann beweist das höchstens, daß die gute Dame im Grunde keine Ahnung von wahrer Rechtsstaatlichkeit hat; von katholischer Religion vermutlich noch weniger (aber das ist bei einer Justizministerin wirklich zweitrangig. Aber von Grundnormen rechtsstaatlicher Sicherungen der Berufsgeheimnisse sollte sie halt doch eine Ahnung haben ...).

Das Beichtgeheimnis ist Vorbild aller anderen Berufsgeheimnisse — und jeder Eingriff in diese ist (auch wenn er rein »rechtspositivistisch« noch so schön in Gesetzesform ergeht und von Gerichten so judiziert wird) einfach eine Ungeheuerlichkeit!

Nach derselben »Logik« müßte der Verteidiger, dem der Beschuldigte eines Kindesmißbrauch diesen eröffnet hätte, seinen Mandanten anzeigen und als Zeuge gegen seinen Mandanten auftreten. Sorry — sonst geht's Ihnen aber noch gut, Frau Justizminister?!

Es gibt eben Bereiche, in die keine Strafbehörde eindringen darf, will sie nicht zu einem totalitären Tugendterror entarten. Zu stalinistischen, maoistischen und nazistischen Zeiten (und auch manch anderen ...) war es üblich, die Kinder gegen ihre Eltern als Belastungszeugen vor Gericht aufzufahren. In Diktaturen gibt es Anzeigezwänge, sind die Rechtsbeistände in Wahrheit die Spitzel der verfolgenden Behörden — in der DDR hat man dafür den hübschen Terminus des Anwaltes als »Organ der sozialistischen Rechtspflege« gebastelt. Es überrascht bei einer sozialistischen Politikerin nicht, daß sie sich dieser Entartungen eines Rechtsstaates durch totalitäre Regime gern für ihre (angeblich) nur »guten« Zwecke bedienen möchte; erschütternd ist jedoch zu lesen:
Die konservative Oppositionskoalition aus Liberaler und Nationaler Partei erklärte jedoch ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Unterstützung des Gesetzes.
Offenbar sind auch die bürgerlichen Parteien von den heuchlerischen Kampagnen der Gutmenschen schon so weichgeklopft, daß sie keine Opposition zu derlei Entgleisungen mehr wagen.

Als zu Beginn der Naziherrschaft mit Brutalität von den neuen Herren »Ordnung« gemacht wurde, sagte der damalige preußische Ministerpräsident Göring flapsig, daß doch besser zehn Unschuldige verurteilt werden sollten, als daß ein Schuldiger unbestraft bliebe. Der Berliner Volksmund flüsterte daraufhin, es sei jetzt also gefährlich, unschuldig zu sein. Welch wahres Wort!

Was immer man von der Institution der Beichte hält — und LePenseur verhehlt nicht, daß er dem ihr zugrundeliegenden dogmatischen Konzept nur seeeehr bedingt etwas abgewinnen kann! —, so kann man doch nicht bestreiten, daß es fundamentale Vertrauensverhältnisse gibt, in die sich keine staatliche Ordnung einmengen darf, will sie nicht zum Tugendterror werden!

Was immer Kinder ihren Eltern, ein Mandant seinem Anwalt (oder auch anderen, ähnlichen Berufen, wie z.B. Steuerberater, Arzt, Psychologen etc.) anvertraut, oder eben ein Pönitent seinem Beichtvater (der Name allein sagt doch schon alles!), das muß strikt geheim bleiben.

Frühere Moralisten waren da höchst explizit: selbst wenn ein Pönitent dem Beichtvater dessen von dritter Seite geplante Ermordung offenbarte, sei dieser — wenn bspw. durch die Flucht des Priesters ein Verdacht auf den Beichtenden fallen könnte — gezwungen, sich eher umbringen zu lassen, als sich in Sicherheit zu bringen.

Nun werden derartige Fälle in praxi selten vorkommen, ein gewisser Geschmack von »Schulcasus« bleibt auf der Zunge, wenn man davon liest (nun ja, in Sizilien, wo die Mafia auch genügend Pfarrer auf dem Gewissen hat, war/ist das vielleicht anders ...). Aber wichtig ist: bis zum Martyrium ist das Beichtgeheimnis zu wahren (hier wird man bei einem Anwalt, Arzt oder Steuerberater wohl etwas toleranter sein dürfen ...). Und es ist wichtig, daß der Erzbischof von Melbourn daran erinnert hat!

Man wird ihn dafür medial hinrichten, davon kann man ausgehen! Und, wie ich die akute Besetzung der Cathedra Petri einschätze, denke ich, daß Comensolis Tage als Erzbischof von Melbourne (mit welchem Sitz nach einigen Jahren meist die Kardinalswürde verbunden war) bald gezählt sein werden. Es ehrt den Erzbischof umso mehr, daß er sich darum nicht gekümmert hat, sondern Klartext sprach: ob gelegen oder ungelegen.

Und sicher wird es auch einige Leser geben, die sich jetzt empören, und LePenseur Komplizentum mit der »Kinderficker-Sekte« vorwerfen werden. Soll sein. Aber genau so, wie ich es als anmaßende Frechheit des Staats-Leviathans empfinde, daß rechtsberatenden Berufe seit einigen Jahren gesetzlich verpflichtet sind, von ihren Mandanten einen bloßen Verdacht (sic!) auf »Geldwäsche« den Behörden zu melden, genau so empfinde ich es auch als bornierte Anmaßung, wenn die Justiz den Beichtstuhl zum großen Lauschangriff mißbraucht.

Ja: Kindesmißbrauch ist ein verachtenswertes, entschlossen zu bekämpfendes Verbrechen. Aber es ist nicht das schrecklichste aller Verbrechen (Mord, Todschlag, vorsätzliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge werden doch bei vernünftiger Gewichtung schwerer wiegen), doch auch die Bekämpfung des schrecklichsten Verbrechens rechtfertigte nicht jedes Mittel!

Sonst gibt es bald einen Justizminister, der dafür den Einsatz von »Wahrheitsdrogen« und/oder Folter vorschlagen wird. Mit der ebenso alten wie falschen Beschwichtigung, daß wo gehobelt werde, eben auch Späne fallen, und daß das ganze zu nur zum Besten der armen Kinder geschehe. Eine »Justiz«, die bereit ist, diesen schlüpfrigen Pfad zu beschreiten, darf sich nicht wundern, wenn sie dabei den Halt verliert. Was ja nicht so schlimm wäre, wär' es nur ein Problem der Justiz — sollen sich die p.t. Richter ihren Dreck aus den Talarfalten putzen! — aber es ist eines der Rechtsstaatlichkeit insgesamt, die, leichtfertig aufgegeben, kaum mehr wieder herstellbar ist ...


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