... würde nach eigenen Worten lieber ins Gefängnis gehen, als bei Missbrauchsbekenntnissen das Beichtgeheimnis
zu brechen. Das sagte der Erzbischof von Melbourne australischen Medien
(Donnerstag), wie laut Kathpress die deutsche katholische
Nachrichten-Agentur (KNA) berichtete.«
von LePenseur
... schreibt DiePresse
(von APA ab, wie so oft) und setzt — fürwahr geschickt-infames
»Framing«, Gratulation! Silberstein hätt' es nicht besser können ... —
dieses Bild darüber:
Nun
ist es ja nicht so, daß LePenseur mit den Lehren der
Römisch-Katholischen Kirche so besonders konform ginge, und das
derzeitige »Leitungspersonal« ist nun wirklich nicht nach seinem
Geschmack — dennoch: Peter Comensoli, der Erzbischof von Melbourne, hat einfach recht!
Wenn
Jill Hennessy, die sozialistische Justizministerin von Victoria (dessen
Hauptstadt Melbourn ist) schnippisch vor Journalisten erklärt,
religiöse Ansichten seien »zweitrangig«, wenn es um den
Schutz von Kindern gehe, dann beweist das höchstens, daß die gute Dame
im Grunde keine Ahnung von wahrer Rechtsstaatlichkeit hat; von
katholischer Religion vermutlich noch weniger (aber das ist bei einer
Justizministerin wirklich zweitrangig. Aber von Grundnormen
rechtsstaatlicher Sicherungen der Berufsgeheimnisse sollte sie halt doch
eine Ahnung haben ...).
Das
Beichtgeheimnis ist Vorbild aller anderen Berufsgeheimnisse — und jeder
Eingriff in diese ist (auch wenn er rein »rechtspositivistisch« noch so
schön in Gesetzesform ergeht und von Gerichten so judiziert wird)
einfach eine Ungeheuerlichkeit!
Nach
derselben »Logik« müßte der Verteidiger, dem der Beschuldigte eines
Kindesmißbrauch diesen eröffnet hätte, seinen Mandanten anzeigen und als
Zeuge gegen seinen Mandanten auftreten. Sorry — sonst geht's Ihnen aber
noch gut, Frau Justizminister?!
Es
gibt eben Bereiche, in die keine Strafbehörde eindringen darf, will sie
nicht zu einem totalitären Tugendterror entarten. Zu stalinistischen,
maoistischen und nazistischen Zeiten (und auch manch anderen ...) war es
üblich, die Kinder gegen ihre Eltern als Belastungszeugen vor Gericht
aufzufahren. In Diktaturen gibt es Anzeigezwänge, sind die
Rechtsbeistände in Wahrheit die Spitzel der verfolgenden Behörden — in
der DDR hat man dafür den hübschen Terminus des Anwaltes als »Organ der
sozialistischen Rechtspflege« gebastelt. Es überrascht bei einer
sozialistischen Politikerin nicht, daß sie sich dieser Entartungen eines
Rechtsstaates durch totalitäre Regime gern für ihre (angeblich) nur
»guten« Zwecke bedienen möchte; erschütternd ist jedoch zu lesen:
Die konservative Oppositionskoalition aus Liberaler und Nationaler Partei erklärte jedoch ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Unterstützung des Gesetzes.
Offenbar
sind auch die bürgerlichen Parteien von den heuchlerischen Kampagnen
der Gutmenschen schon so weichgeklopft, daß sie keine Opposition zu
derlei Entgleisungen mehr wagen.
Als
zu Beginn der Naziherrschaft mit Brutalität von den neuen Herren
»Ordnung« gemacht wurde, sagte der damalige preußische Ministerpräsident
Göring flapsig, daß doch besser zehn Unschuldige verurteilt werden
sollten, als daß ein Schuldiger unbestraft bliebe. Der Berliner
Volksmund flüsterte daraufhin, es sei jetzt also gefährlich, unschuldig
zu sein. Welch wahres Wort!
Was
immer man von der Institution der Beichte hält — und LePenseur verhehlt
nicht, daß er dem ihr zugrundeliegenden dogmatischen Konzept nur
seeeehr bedingt etwas abgewinnen kann! —, so kann man doch nicht
bestreiten, daß es fundamentale Vertrauensverhältnisse gibt, in die sich
keine staatliche Ordnung einmengen darf, will sie nicht zum
Tugendterror werden!
Was
immer Kinder ihren Eltern, ein Mandant seinem Anwalt (oder auch
anderen, ähnlichen Berufen, wie z.B. Steuerberater, Arzt, Psychologen
etc.) anvertraut, oder eben ein Pönitent seinem Beichtvater (der Name
allein sagt doch schon alles!), das muß strikt geheim bleiben.
Frühere
Moralisten waren da höchst explizit: selbst wenn ein Pönitent dem
Beichtvater dessen von dritter Seite geplante Ermordung offenbarte, sei
dieser — wenn bspw. durch die Flucht des Priesters ein Verdacht auf den
Beichtenden fallen könnte — gezwungen, sich eher umbringen zu lassen,
als sich in Sicherheit zu bringen.
Nun werden derartige Fälle in praxi
selten vorkommen, ein gewisser Geschmack von »Schulcasus« bleibt auf
der Zunge, wenn man davon liest (nun ja, in Sizilien, wo die Mafia auch
genügend Pfarrer auf dem Gewissen hat, war/ist das vielleicht anders
...). Aber wichtig ist: bis zum Martyrium ist das Beichtgeheimnis zu
wahren (hier wird man bei einem Anwalt, Arzt oder Steuerberater wohl
etwas toleranter sein dürfen ...). Und es ist wichtig, daß der
Erzbischof von Melbourn daran erinnert hat!
Man
wird ihn dafür medial hinrichten, davon kann man ausgehen! Und, wie ich
die akute Besetzung der Cathedra Petri einschätze, denke ich, daß
Comensolis Tage als Erzbischof von Melbourne (mit welchem Sitz nach
einigen Jahren meist die Kardinalswürde verbunden war) bald gezählt sein
werden. Es ehrt den Erzbischof umso mehr, daß er sich darum nicht
gekümmert hat, sondern Klartext sprach: ob gelegen oder ungelegen.
Und
sicher wird es auch einige Leser geben, die sich jetzt empören, und
LePenseur Komplizentum mit der »Kinderficker-Sekte« vorwerfen werden.
Soll sein. Aber genau so, wie ich es als anmaßende Frechheit des
Staats-Leviathans empfinde, daß rechtsberatenden Berufe seit einigen
Jahren gesetzlich verpflichtet sind, von ihren Mandanten einen bloßen
Verdacht (sic!) auf »Geldwäsche« den Behörden zu melden, genau so
empfinde ich es auch als bornierte Anmaßung, wenn die Justiz den
Beichtstuhl zum großen Lauschangriff mißbraucht.
Ja:
Kindesmißbrauch ist ein verachtenswertes, entschlossen zu bekämpfendes
Verbrechen. Aber es ist nicht das schrecklichste aller Verbrechen (Mord,
Todschlag, vorsätzliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge werden
doch bei vernünftiger Gewichtung schwerer wiegen), doch auch die
Bekämpfung des schrecklichsten Verbrechens rechtfertigte nicht jedes Mittel!
Sonst
gibt es bald einen Justizminister, der dafür den Einsatz von
»Wahrheitsdrogen« und/oder Folter vorschlagen wird. Mit der ebenso alten
wie falschen Beschwichtigung, daß wo gehobelt werde, eben auch Späne
fallen, und daß das ganze zu nur zum Besten der armen Kinder geschehe.
Eine »Justiz«, die bereit ist, diesen schlüpfrigen Pfad zu beschreiten,
darf sich nicht wundern, wenn sie dabei den Halt verliert. Was ja nicht
so schlimm wäre, wär' es nur ein Problem der Justiz — sollen sich die
p.t. Richter ihren Dreck aus den Talarfalten putzen! — aber es ist eines
der Rechtsstaatlichkeit insgesamt, die, leichtfertig aufgegeben, kaum
mehr wieder herstellbar ist ...
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