Die „Identitäre Bewegung“
soll verboten werden. Nein, nicht durch ein dem rechtsstaatlichen
Prinzip entsprechendes Gerichtsverfahren, das es ja bereits gab und
bei dem auch in zweiter Instanz erkannt wurde, dass die IB gegen
keine Gesetze verstößt, sondern auf Geheiß des Herrn Kurz und
seiner ÖVP.
Was besagt zum Beispiel der für
alle EU-Staaten rechtsverbindliche Artikel 11 der Europäischen
Menschenrechtskonvention dazu? Guckstumal:
„Alle
Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und sich frei
mit anderen zusammenzuschließen...“
Ach.
Und diese EMRK ist was in
Österreich?
Richtig: im Range eines
Verfassungsgesetzes. Die Willkür der Politik gegenüber dem Bürger
ist dadurch abgewehrt.
Und was will die mit immer
absolutistischerem Machtanspruch geradezu erdoganesk auftretende
Kurz-ÖVP? Die in der Menschenrechtskonvention und damit in der
Verfassung (und nebenher auch noch im Staatsgrundgesetz von 1867
festgeschrieben) verbrieften grundlegenden Menschenrechte mal eben
aus politischem Kalkül einschränken bzw. punktuell außer Kraft
setzen.
Kann sich noch jeder an die
Aufregung nach dem Spruch erinnern: „Das Recht hat der Politik zu
folgen“? Witzigerweise war es in dem Sinne, wie es gemeint war,
sogar richtig, denn es ist das Parlament, das die Gesetze beschließt.
Nur hat das Parlament dabei auch die Pflicht, dass das Recht, das es
beschließt, die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger des Staates
in keiner Weise einschränkt.
Und da geht es los. Jetzt
fordert die ÖVP nämlich ganz offen und unverblümt die Aushebelung
des Rechtsstaates, da selbst nach mehreren Verfahren und
gerichtlicher Feststellung der Rechtskonformität der „Identitären
Bewegung“ diese als Machtdemonstration verboten werden soll. Nicht
die Erkenntnisse von Gerichten entscheiden darüber, ob dieser Verein
Bestand haben darf, sondern die Kurz-ÖVP fordert das. Der Beschluss
einer Partei wiegt also mehr als der Beschluss eines Gerichtes. Da
folgt das Recht nicht mehr der Politik, da ist die Politik das Recht
und die Justiz hat nichts mehr zu melden. Passt das Urteil eines
Gerichtes der Politik nicht, hebelt sie es einfach aus und spricht
ihr eigenes Urteil.
Wenn die Roten dem zustimmen (und sie betrachten das Ganze mit unverhohlenem Wohlwollen; zu groß ist die diebische Freude, den „Rechten“ eine reinzuwürgen) und ein politisches Willkürgesetz durchbringen helfen, das nebenbei auch noch das verfassungsmäßige Recht auf freie Bildung von Vereinen beschneidet, also verfassungsfeindlich die Bürgerrechte einschränkt, dann wissen wir, dass die kommende GroKo endgültig in eine Richtung tendiert, die man nur als Diktatur bezeichnen kann, und jeder, wirklich jeder, der Schwarz oder Rot seine Stimme gibt, einen Stein zur Pflasterstraße beiträgt, die in eine Regentschaft eines Größenwahnsinnigen führt. Kurz hat bereits zwei Parteien geschreddert, das gesamte politische System Österreichs durcheinandergewirbelt, meldet Allmachtsansprüche an allen Fronten an und baut Stein für Stein an einer geradezu absolutistischen Führungsmacht. Man ahnt nichts Gutes für die Zeit nach dem 29. September.
Und dabei geht es nicht um die IB-Clowns, die sich mit lächerlichen "Fackelzügen" (wer diese Optik wählt, hat wirklich nichts gelernt – man muss zur sozialistischen Jugend, die alljährlich zum Walpurgisabend mit Fackeln in Wien aufmarschiert, nicht den nationalistischen Ableger spielen) nicht gerade um ein vernunftgeleitetes Bild bemühen, das ihnen besser stehen würde, sondern um verfassungsmäßige Bürgerfreiheiten und Menschenrechte; man will einen Hebel schaffen, über den man jeden Oppositionellen kriminalisieren und jeden oppositionellen Verein verbieten kann. Ob andere Parteien diesem Machtgelüste nachgeben und sich da einen Bumerang basteln, werden wir sehen, denn wie die ÖVP mit ehemaligen Koalitionspartnern umspringt, sollte inzwischen jeder begriffen haben (außer den strunzdummen Grünen, denn der Kogler bettelt ja im Moment richtig darum, dem Kurz seinen Rücken zum Aufsteigen anzubieten). Man holt sich deren Stimmen für Gesetze, um diese dann ohne mit der Wimper zu zucken gegen sie einzusetzen. Mir bereitet diese ins faschistoide abgleitende Kurz-ÖVP schön langsam Sorge. Behalten die Linken doch Recht, die in ihm einen Wiedergänger des Austrofaschismus sehen? Die Optik, die er in dieser Richtung momentan abgibt, ist gelinde gesagt unglücklich.
Heute die ÖVP, morgen
Österreich und übermorgen…?
Die Menschen haben das
unteilbare Recht, Fackelzüge, Hüpfdemos oder Pride-Paraden zu
veranstalten, egal ob links, rechts, oben oder unten und egal wem das
gefällt und wem nicht. Man kann darüber schimpfen, toben, lästern,
lachen, auch das sind Grundrechte; aber man nicht das Recht, die
Menschen an der friedlichen und gewaltfreien Ausübung ihrer
Grundrechte zu hindern. Weder mit gewalttätigen Ausschreitungen bei
„Gegendemos“ noch mit staatlicher Willkür. Wer das tut, ist ein
Demokratiefeind und damit ein Verfassungsfeind.
Da die IB als reine zivile
Bürgerbewegung weder in der Position ist noch in ihrem Programm
irgendwo dazu aufruft, die Menschenrechtskonvention zu verletzen, die
ÖVP aber keinen Genierer hat, die EMRK einfach zu brechen, ist es
nicht die IB, die verboten gehört, sondern in dieser Konstellation
eher die ÖVP.
Keine Sorge, vom
Verfassungsschutz wird die ÖVP ganz sicher nie beobachtet werden.
Der gehört ihr nämlich schon.
Fragt Kickl, der weiß das.
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