„Ich bin ein überzeugter und konsequenter Kritiker des Parteien-Parlamentarismus und Anhänger eines Systems, bei dem wahre Volksvertreter unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit gewählt werden.“
Alexander Issajewitsch Solschenizyn, 2007

Samstag, 29. August 2020

Fußnoten zum Samstag

 In Berlin wurde die Wiederholung der Großdemonstration gegen das offen grundgesetzwidrige Einschränken der Grundrechte durch einen weiteren Bruch des Grundgesetzes vereitelt. Inzwischen hat das Demonstrationsrecht des links-grün-kommunistischen Berlin die Qualität der DDR erreicht. Vom Boden eines demokratischen Rechtsstaates ist man so weit entfernt, dass dieser nicht einmal mehr mikroskopisch wahrnehmbar ist.

Artikel 8 des Deutschen Grundgesetzes legt fest:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“

Beschränkt, aber nicht aufgehoben. Beschränkt heißt angemeldet, nicht an beliebigen Plätzen, der Zug durch die Polizei gelenkt und so weiter. Es heißt nicht, und das ist an mehreren Stellen im GG klar definiert, dass es auf Basis von politischer oder religiöser Anschauung, Herkunft oder Geschlecht außer Kraft gesetzt werden darf. Der Grund der Demonstration wird nirgends vorgeschrieben, es ist schlichtweg egal, ob da jemand gegen eine nicht vorhandene Zwangsimpfung demonstriert oder weil er gegen die mediale Verbreitung der seiner Meinung nach erfundenen Mondlandung aufstehen will oder einfach nur, weil er das Verpflichtende Tragen eines Nudelsiebs für alle Pizzaköche fordert oder gegen diese fiesen kleinen Kobolde in den Tesla-Batterien Stimmung machen will. Es ist irrelevant, nichts davon ist ein Grund, das Demonstrationsrecht, ein elementares Grundrecht in einer Demokratie, außer Kraft zu setzen.

Doch die Begründung des linksextremen Berliner Innensenators Geisel bricht eindeutig das Grundgesetz:

Ich bin nicht bereit, ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird.“

Abgesehen davon, dass da ein Innensenator Volksverhetzung in Reinkultur betreibt, stellt er sich auch noch fröhlich weit außerhalb des Grundgesetzes. Wozu er bereit ist und was er von der Meinung der Demonstranten hält ist nämlich vollkommen irrelevant. Wenn er seine in diesem Zusammenhang vollkommen unmaßgebliche Meinung als Basis für das Verbot einer Demonstration heranzieht, ist das Rechtsbeugung, Amtsmissbrauch und nebenher offen menschenrechts- und verfassungsfeindlich.

Bundes- und Landesregierungen pfeifen auf die Verfassung.

Irgendwas in den Medien? Aus der Politik? Ist da jemand??

Diese Stadt und dieser Staat haben fertig.

 

Update:

Es gibt Hoffnung. Die Justiz kennt den Wortlaut des Grundgesetzes noch.

Jetzt bin ich mal gespannt, wann Wasserwerfer und Knüppel zum Einsatz kommen. Der linksradikale Innensenator hat ja keine Zweifel daran gelassen, mit massiver Polizeigewalt vorgehen zu wollen. 3.000 Beamte werden anrücken.

Und im Zweifelsfall mobilisiert man die Antifa-Schläger.

 



2 Kommentare:

sokrates9 hat gesagt…

...Ich bin nicht bereit, ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird... stößt sich ein einziger Jurist in Deutschland an oder ein Journalist/ Kommentator in Österreich an dieser Aussage??
Natürlich nicht es gibt Überlegungen ob eh der Mundschutz getragen wird, weiter wird nicht gedacht!
Es ist schon derart selbstverständlich Andersdenkenfden das Wort zu verbieten, dass solche Äußerungen nicht mehr auffallen!
Ob heute laut Medien da mehr als 1000 Leute protestieren?ß

Anonym hat gesagt…

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