Großes Gedöns
beim steirischen bfi, alle religiösen Symbole sind für alle Angestellten tabu
und damit auch das Kopftuch – und die
Arbeiterkammer sabotiert erwartungsgemäß und im Sinne einer Trainerin,
die sich weder durch ihre Person noch durch ihre Fähigkeiten sondern nur durch
ihre Religion definieren kann, was sie meines Erachtens nach für den Job
disqualifiziert.
Was bei
einem Kreuz um den Hals absolut durchsetzbar ist, ist beim Kopftuch nicht
machbar, EUGH hin oder her. Da muss nochmal ein Rechtsgutachten her, das die AK
von ihrem Wunschgutachter erstellen lässt, womit das Ergebnis klar sein dürfte.
Für was
gibt es eigentlich Urteile des EUGH und Dienstanweisungen des Arbeitgebers,
wenn diese diesem Urteil eindeutig folgen? Wer ist hier eigentlich noch für die
Rechtssprechung zuständig, Gerichtshöfe oder Gutachter der Arbeiterkammer? Für
was wird überhaupt eine Dienstanweisung herausgegeben, wenn in der eigenen Familie
(zur Verwandtschaft von AK und bfi muss ich wohl nichts mehr sagen) in eine
andere Richtung entschieden wird und Gerichtsurteile nur dann akzeptiert , wenn
sie in den eigenen Kram passen? Was bleibt denn da übrig, als viel Lärm um
nichts….
2 Kommentare:
Lieber Fragolin,
Wer nimmt Österreich überhaupt noch ernst?
Politiker und Beamte? Ein lächerlicher Haufen, unterstützt von einer Mehrheit der Bevölkerung, für die wichtiger ist, dass "Rapid gewinnt und der Schweinsbraten rechtzeitig am Tisch steht".
Ich habe für mich die Konsequenzen gezogen.
Liebe Grüße
Den Kampf gegen den Islam haben wir (leider) schon verloren. Nach jedem Anschlag - sollte man meinen - würde die Schraube enger gezogen. Das Gegenteil ist der Fall. Jedesmal bekommen die Mohammedaner weitere Zugeständnisse.
Wir alle schauen zu, solange wir noch Augen im Kopf haben.
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