Vor einigen Tagen schrieb Hadmut Danisch auf seinem stets lesens- und nachdenkenswerten Blog einen Artikel »Zur Juristen-Junta und dazu, wie Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen gemacht werden«. Tough stuff, was man da zu lesen bekommt, kann ich nur sagen!
Irgendwie
liegt es daher nahe, mal nachzudenken, wie denn Verfassungsrichter
gemacht werden, von denen dann derlei Verfassungsgerichtsentscheidungen
gemacht werden. In Österreich wird es uns gerade vorexerziert — und es
unterscheidet sich letztlich nur in Form- & Marginalien von der
Situation in Deutschland. Angesichts der die Realverfassung beider
Länder wie Mehltau überwuchernden Parteienwirtschaft ist es doch
letztlich egal, ob »Richterwahlausschüsse« oder ein »überparteilicher«
Bundespräsident jemanden bestellt. Daß es immer ein Apparatschik der
Politruks sein wird, ist dabei sichergestellt.
Nun
geht es darum, für den aus Altergründen scheidenden Präsidenten des
Verfassungsgerichtshofes, wie auch für zwei weitere Mitglieder
Nachfolger zu finden. War der VfGH (mit der kurzen, längst vergangenen
Ausnahme Herbert Haller)
fest in SPÖVP-Hand, so dürfte sich das nun ändern: die FPÖ hat — nicht
ganz unverständlich — wenig Verständnis dafür, daß eine SPÖ, die nur
marginal stärker ist, nahezu gleichauf mit der ÖVP die
Höchstrichterposten besetzt, und sie selbst leer ausgeht, obwohl sie von
mehr als einem Viertel der Stimmen gewählt wurde.
Sie bringt dafür zwei Namen ins Spiel: den Wiener Rechtsanwalt Tassilo Wallentin,
der neben seiner anwaltlichen Tätigkeit v.a. durch eine regelmäßige
Kolumne in der Kronenzeitung über die engeren Juristenzirkel hinaus
bekannt geworden ist, und den Linzer Universitätsprofessor für
Öffentliches Recht, Andreas Hauer.
Wallentin,
der sich in seiner Kolumne kein Blatt vor den Mund nimmt, und durchaus
EUrokraten-kritische Positionen vertritt, stieß selbstmurmelnd bei der
Linken in Politik und Medien auf blankes Entsetzen: man könne doch nicht
einen Zeitungskolumnisten zum Verfassungsrichter machen!
Nun,
die Sozen konnten sehr wohl: in der ersten Republik nominierten sie den
Nichtjuristen, dafür aber waschechten Parteizeitungs-Journalisten Friedrich Austerlitz
zum VfGH-Richter, welcher nach den Freisprüchen eines
Geschwornengerichts in der Causa Schattendorf mit seinem »Brandartikel«
in der sozialistischen Arbeiter-Zeitung den unmittelbaren Auslöser für
den Justizpalastbrand
lieferte. Wer also ob Brüssel-kritischer Seitenhiebe Wallentins diesen
als »untragbar« für ein Höchstrichteramt bezeichnet, möge doch diesen
Artikel lesen: dagegen ist alles aus Wallentins Feder die reinste
Mädchenpensionatslektüre!
Der FPÖ-nahe Experte ist zwar von bestem fachlichen Ruf, aber auch Burschenschafter. Er war zudem Festredner auf dem Akademikerball.schreibt DiePresse. Ach so! Und das reicht schon aus, ihn zur Unperson zu machen? Er kann was, er weiß was, aber ist Burschenschafter, daher also: Kopf ab! Wirklich, ganz im Ernst?
Wer LePenseur kennt, der weiß: mit korporativem Wesen welcher Art auch immer hat er etwa soviel am Hut wie mit Fußball und Genderwissenschaften: er nimmt mit Verwunderung zur Kenntnis, daß es Menschen gibt, die sich für sowas erwärmen können.
Aber: wer jemanden bloß deshalb, weil er Burschenschafter ist und am Akademikerball gesprochen hat, disqualifizieren will, der muß sich der Frage stellen, ob er damit nicht exakt jenen Verhaltensmustern folgt, die 1933 ff. in Nazi-Deutschland im Schwange waren. Die Ähnlichkeiten im totalitären Sendungsbewußtsein sind jedenfalls unübersehbar.
2 Kommentare:
Tassilo ist super
siehe hier
http://www.tawa-news.com/
Irmgard Griss wettert natürlich auch sofort gegen den Tassilo Valentin! Da braucht man "seriöse" Leute ( wahrscheinlich meint sie sich selbst).Wie man die Ultralinke Berger für den bedeutenderen EUGH nominiert hat, war von Ihr nichts zu hören! Bin neugierig ob Strache wieder umfällt!
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