„Ich bin ein überzeugter und konsequenter Kritiker des Parteien-Parlamentarismus und Anhänger eines Systems, bei dem wahre Volksvertreter unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit gewählt werden.“
Alexander Issajewitsch Solschenizyn, 2007

Dienstag, 9. Oktober 2018

Feminazistische Erschütterung

von LePenseur


... bricht aus angesichts einer Verurteilung einer grünen Ex-Nationalratsabgeordneten, die einen Bierlokalbesitzer beschuldigte, sie übelst beschimpft zu haben, indem sie Facebook-Beflegelungen veröffentlichte, und ihn aufgrund dessen beschuldigte, sie sexuell (und überhaupt) damit belästigt zu haben.

Der Lokalbesitzer klagte und bekam recht — wider Erwarten! Denn es handelte sich 
  1. um ein Frau — und die sind sowieso zu allem nicht nur fähig sondern auch berechtigt; 
  2. um eine Grüne — also Gute, wohingegen ein Bierlokalwirt eigentlich rechtens in die Kategorie Untermensch gehört, oder so (wenigstens für Gute = Grüne)
So, jetzt wollen wir mal die Polemik beiseitelassen und den Fall einfach nach juristischen Kriterien in einem Analogbeispiel betrachten:

Herr A. beschuldigt Herrn B., in seinem Facebook-Account einen Artikel mit dem Aufruf zum Mord bspw. an Joy Pamela Rendi-Wagner veröffentlicht zu haben. Dies ist zweifellos, wenn's nicht wahr ist, eine üble Nachrede. Herr B. legt nun dar, daß besagter Facebook-Account einer größeren Zahl von Personen zur Verfügung steht, und bestreitet, diesen Mordaufruf gepostet zu haben. Herr A. ist nicht in der Lage, seine Beschuldigung gegen Herrn B. zu verifizieren, und wird daher wegen übler Nachrede verurteilt.

Was, bitte, soll an einem solchen, glasklar aus der Gesetzeslage abzuleitenden Urteil zu kritisieren sein? Der Paragraph der üblen Nachrede soll eben verhindern, daß irgendwer irgendwelche Vorwürfe, die das Ansehen eines anderen zu schädigen geeignet sind, erhebt, ohne den Wahrheitsbeweis für seinen Vorwurf anzutreten.

Es ist eigentlich kleines Einmaleins unter Juristen, daß der, der beschuldigt, dies auch beweisen muß. Jede Beweislastumkehr ist eigentlich per se ein Verrat am Rechtsstaat — obwohl bedauerlicherweise derlei legistische Skandale seit einigen Jahrzehnten zunehmend häufiger werden. Gott sei Dank aber nicht beim Tatbestand der üblen Nachrede. Hier gilt eben (noch! Denn jetzt wetzen die Feminazis die Messer, auch diesen Tatbestand zeitgeistig in ein Frauenprivileg umzugestalten — oder bessergesagt: zu verunstalten) der alte Grundsatz, daß Anschuldigungen zu beweisen sind.

Ich kann eben nicht ungestraft einen Herrn Kern (um einen beliebigen Massennamen zu nennen) als Versicherungsbetrüger oder Kinderschänder bezeichnen, und erwarten, daß mit einem »Oooops! Das kann ich jetzt leider nicht beweisen, aber ich dachte, es stimmt!« die Sachen schon irgendwie gut ist. Oder gar (und das scheint besagte Ex-Abgeordnete wohl gedacht zu haben) einfach aufgrund meiner Anschuldigung besagten Herrn Kern als bereits verurteilt betrachten.

Daß der Richter trotz seiner offenkundigen Angst vor dem backlash der vereinigten Kampfemanzen sich traute, ein — an sich selbstverständliches! — Urteil zu sprechen, ehrt ihn. Die obiter dicta à la »achtenswerte Beweggründe« (was, bitte, ist an einer unbewiesenen, ehrenrührigen Anschuldigung »achtenswert«?) oder »Was Ihnen angetan wurde, ist nicht strafbar — das steht aber auf einem anderen Blatt.«, hätte er sich sparen können, denn ein Richter ist nicht dazu da, die mimosenhaften Befindlichkeiten von Straftätern zu evaluieren, sondern Recht zu sprechen.

Wer das nicht akzeptiert, der riskiert den Rechtsstaat an seiner Wurzel zu verwunden. Zu dessen Grundsätzen seit jeher gehört, daß nicht der Beschuldigte seine Unschuld zu beweisen habe, sondern der Beschuldiger seine Anschuldigungen!


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P.S.: ein Kommentarposter zum — merklich erschüttert rüberkommenden — Artikel über dieses Geschehen, den DiePresse (von APA/cim wie so oft ab-)geschrieben hat, stellt nicht unberechtigt
Nur eine Frage: Hat die Frau Maurer nach der Urteilsverkündung dem Richter auch den Mittelfinger gezeigt?

Wie gesagt: Nur eine Frage. 
 
Antwort nötig?

1 Kommentar:

heartofstone hat gesagt…

Dafür wurde Fußi freigesprochen (nicht rechtskräftig, da die Staatsanwältin das schriftliche Urteil abwarten möchte) .. der Fußi wird noch was ... Kanalräumer oder Mistkübler in Wien überlegen die Granden der SPÖ noch ;)