Ein im Tatzeitpunkt vorgeblich 18-jähriger gebürtiger Afghane, der am
18. September 2017 in Wien-Favoriten seine jüngere Schwester erstochen
haben soll, ist in Wahrheit älter als 21. Das hat ein von der
Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes Gutachten ergeben, wie
Behördensprecherin Christina Ratz am Freitag der Austria Presse Agentur
bestätigte.
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von LePenseur
Also jetzt sind wir einfach baff! Hätte sich einer denken können, daß das Geburtsdatum 1.1.1999 möglicherweise nicht richtig ist ...?
Also jetzt sind wir einfach baff! Hätte sich einer denken können, daß das Geburtsdatum 1.1.1999 möglicherweise nicht richtig ist ...?
Daß
der Mörder — mutmaßliche! So ein blutiges Messer ist noch kein Beweis,
vielleicht wollte er nur spielen, und wir wollen doch nicht
vorverurteilen! — ... ähm, also ... mutmaßliche Mörder nach
Erwachenenstrafrecht beurteilt wird, ist ja ganz nett, aber unsere
muselfreundlich-kultursensible Justiz wird sicherlich strafmildernd
berücksichtigen, daß seine Kindheit in Afghanistan gaaaaaanz schlimm
war. Daß die Jugend seiner Schwesternschlampe, die partour kein Kopftuch
tragen wollte, vielleicht auch nicht so toll war nach der Messerung
durch das Brüderchen, fällt demgegenüber nicht so sehr ins
schariakonforme Gericht ... äh: Gewicht.
Und
die Elterleins, wir wissen: der Vater mit dem Summen im Ohr, der
deshalb leider, leider nix arbeiten kann und daher von der Stütze lebt,
und die Mutter mit Kopftuch und jeder Menge Kinder, die zwecks Erhöhung
des Familieneinkommens ganz praktisch sind und daher am laufenden Band
gezeugt werden ... tja: müssen die wissen, daß Sohnemann
nicht am 1. Jänner 1999 geboren wurde? Wohl nicht, denn sonst müßte man
sie wegen ihrer Falschangaben eigentlich vor Gericht stellen und dann im
Eilzugsverfahren aus Österreich rausschmeißen.
Was
aber, wir ahnen es bereits, etwa so wahrscheinlich ist wie bspw. ein
Caritasfunktionär, der über die Ausländerkriminalität der Eindringlinge
aus dem Orient Klartext spricht ...
Oder (hier handelt es sich allerdings nicht um die österreichische »Caritas«, sondern um eine deutsche, die diese Meldung verbreitet, doch die Mentalitätsunterschiede werden wohl marginal sein) wie man dazu lesen durfte:
Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz, der Arbeitskreis Asyl - Flüchtlingsrat RLP und der Initiativausschuss für Migrationspolitik sprechen sich klar gegen diese Form der Altersfeststellung aus. Eine professionelle Inaugenscheinnahme durch die Jugendämter, die alle relevanten — auch nicht-medizinischen — Faktoren berücksichtigt, entspricht den ethischen und kinderrechtlichen Standards einer demokratischen und humanen Gesellschaft. Eine Röntgenuntersuchung ohne eindeutige medizinische Indikation stellt den Straftatbestand der Körperverletzung dar. [...]Bemühungen, betrügerische Alterangaben, welche eine Strafverfolgung krimineller Eindringlinge verhindern, durch Untersuchungen aufzudecken, wären also »fragwürdige Debatten« ... aha. Wieder was dazugelernt.
"Junge geflüchtete Menschen, auch wenn sie bereits das 18. Lebensjahr erreicht haben, benötigen angemessene Begleitung, damit sie gut in unserer Gesellschaft ankommen können und echte Perspektiven erhalten. Dorthin sollten Energie und Finanzen fließen, anstatt sich in fachlich fragwürdigen Debatten zu verkämpfen.", fordert der Vorsitzende der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz, Hans-Jürgen Eberhardt. (Quelle)
Kotzstärke 10 auf der nach oben offenen Liebermann-Skala.
2 Kommentare:
Die österreichische Polizei hat da ganze Arbeit geleistet! Da beginnen wieder anscheinend einige zu denken indem sie von Afghanistan eine Röntgenaufnahme des Mörders bekommen haben. Ich glaube man merkt dass sie das Gefühl haben dass Krickl ihnen den Rücken freihält!
Interessant war ja dass man mit dem Mörder eine Computertomographie machen wollte, der dies aber vor dem Apparat verweigerte! Ob der auch wochenlang auf einen Termin warten musste? Bin überzeugt dass bei dieser Auftritt des Killers mindestens 3 Österreicher behandelt werden hätten können!
Dass diejenigen, die sich die Betreuung minderjähriger Mittdreißiger, die meistens eh nicht am Betreuungsplatz auftauchen, üppig vom Staat vergüten lassen, kein Interesse daran haben, ihre Schützlinge durch Wahrheitsfindung zu verlieren, kann man ja einsehen. Dass diese Betreuungsmafia sich aber erdreistet festzulegen, was ein Straftatbestand ist, sollte strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen. In dem von ihnen beschworenen demokratischen Rechtsstaat legen nämlich Gesetze und Gerichte fest, was ein Straftatbestand ist und was nicht, und nicht irgendwelche Gutmenschenvereine. In Deutschland muss man wohl anfügen: noch.
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