Ach ja, der Rotfunk mal wieder. Diesmal in Tirol.
Ist ja gerade Wahlkampf dort, und da bietet sich ja mal wieder eine
günstige Gelegenheit für den ORF, dem Verfassungsauftrag
folgend wahr und neutral zu berichten.
Bundesverfassungsgesetz vom 10. Juli 1974 über die Sicherung der
Unabhängigkeit des Rundfunks, Artikel I, Absatz (2):
(2)
Die näheren Bestimmungen für den Rundfunk und seine Organisation
sind bundesgesetzlich festzulegen. Ein solches Bundesgesetz hat
insbesondere Bestimmungen zu enthalten, die die Objektivität
und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die
Berücksichtigung der Meinungsvielfalt, die Ausgewogenheit der
Programme sowie die Unabhängigkeit der Personen und Organe, die mit
der Besorgung der im Abs. 1 genannten Aufgaben betraut sind,
gewährleisten.
Dazu findet sich dann hier
im
Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz),
§1 Abs.(3):
„(3)
Der Österreichische Rundfunk hat bei Erfüllung seines Auftrages auf
die Grundsätze der österreichischen Verfassungsordnung,
insbesondere auf die bundesstaatliche Gliederung nach dem Grundsatz
der Gleichbehandlung der Länder sowie auf den Grundsatz der Freiheit
der Kunst, Bedacht zu nehmen und die Sicherung der Objektivität
und Unparteilichkeit der Berichterstattung, der Berücksichtigung
der Meinungsvielfalt und der Ausgewogenheit der Programme sowie die
Unabhängigkeit von Personen und Organen des Österreichischen
Rundfunks, die mit der Besorgung der Aufgaben des
Österreichischen Rundfunks beauftragt sind, gemäß den Bestimmungen
dieses Bundesgesetzes zu gewährleisten.“
So, und wie sieht das jetzt in der Praxis aus?
Selbst der „Standard“,
gerne auch an vorderster Frontlinie in der Propagandaschlacht der
Roten gegen ihren blauen Erzfeind, hat darüber berichtet.
Kurzbeschreibung: Ein ORF-Team begleitet den blauen Wahlkampf auf der
Straße, wo es auch zu Dialogen mit den Menschen kommt. Einer davon,
ein 86-Jähriger, mault irgendwas darüber, dass man ja heute nicht
mal mehr „stinkender Jude“ sagen darf. Natürlich wird genau
diese Gestalt vom ORF in den Bericht gebracht. Man sieht, wie der
blaue Spitzenkandidat lächelt und nickt und blendet dann weg.
Blöd nur, dass nicht nur andere Dialoge, die sich nicht
instrumentalisieren lassen könnten, einfach ignoriert werden,
sondern auch eine Antwort der FPÖ-ler erfolgte, die dem Alten
höflich aber bestimmt klarmachen, dass man sowas auch nicht sagt und
alle Menschen gleiche Rechte und gleichen Wert haben. Das hätte
jetzt nicht so gut zur Agenda gepasst, wurde also weggeschnitten.
Der Shitstorm in den sogenannten „sozialen Medien“, also diesen
Jauchegruben unkontrollierter zerebraler Ausflüsse, gegen die
angeblich typisch judenhassende und Nazis verstehende FPÖ, machte
das Ganze aber so groß, dass die FPÖ nicht nur dagegen
argumentierte sondern gegenüber dem ORF auch genug Druck aufbauen
konnte, dass der Beitrag um die Aufnahmen nach dem Gezeter des Alten
erweitert werden und in der ZIB in voller Länge gezeigt werden
musste.
Und siehe da: der ORF hat sich gewissermaßen als „Lückenpresse“
betätigt und durch geschicktes Schneiden genau den Effekt erzielt,
den er erzielen wollte.
Nur wenigen ist aber etwas ganz Essenzielles aufgefallen: die
erwähnte Agenda, dieses bewusste Verfolgen eines bestimmten
politischen Effektes, widerspricht ganz klar den oben erwähnten
Vorgaben des ORF-Gesetzes betreffend Objektivität und Neutralität.
Und ist somit ein offener Gesetzesbruch. Gesetzesbruch allerdings ist
eine Straftat und als solche zu ahnden.
Man könnte jetzt fragen, wer das tun sollte, und gegen den mächtigen
Staatsfunk Konsequenzen einfordern. Immerhin ist das ja kein
Einzelfall, ich erinnere nur die schon länger hier politisch
Interessierten an den Skandal um die Sendung „Am Schauplatz“ aus
2010, als der ORF zwei Neonazis mit Gebührengeldern bezahlt und
ausstaffiert zu einer Strache-Veranstaltung karrte, dort als
Statisten Naziparolen plärren ließ und das dann als „Reportage“
verkaufte. Zusätzlich wurde unterschlagen, dass sich die Beiden
damit eine Abfuhr von Strache eingefangen haben und die FPÖ-Security
sie rausgeschmissen hat. Die Bänder, die das beweisen könnten,
werden seither vom ORF unter Verschluss gehalten.
Ja, einen gibt es, der das kann. Sogar muss. Weil er im
Bundesverfassungsgesetz eindeutig dazu aufgefordert wird und
Nichthandeln damit einen Verfassungsbruch bedeuten würde.
Art. II des bereits oben erwähnten Verfassungsgesetzes besagt
eindeutig:
„Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die
Bundesregierung betraut.“
Nun denn, ich bin gespannt, ob wenigstens diese Regierung keinen
Verfassungsbruch begeht und sich des Themas ORF mit scharfem Auge
annimmt. Und Konsequenzen durchsetzt.
1 Kommentar:
Jetzt spricht die FPÖ von "Halbierung" der ORF - gebühren! Wird dann nur halb so viel gegen die FPÖ gehetzt?? Dass Strache so schnell umfällt habe ich mir nicht gedacht! Auch die Verbindungen sind enttäuscht dass kein Rückgrad gezeigt wurde in einem Fall wo man diesen Landbauer wirklich leicht verteidigen können hätte! Wobei ich das für gefährlich für Strache halte! Die Verbindungen kennen den Begriff "Ehre" noch!
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