„Ich bin ein überzeugter und konsequenter Kritiker des Parteien-Parlamentarismus und Anhänger eines Systems, bei dem wahre Volksvertreter unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit gewählt werden.“
Alexander Issajewitsch Solschenizyn, 2007

Samstag, 24. Februar 2018

Noch einmal (und hoffentlich zum letzten Mal) zumThema »Rauchverbot in Lokalen«

von LePenseur


Bevor das ganze Thema endgültig ins Lächerlich-Absurde kippt, noch einmal kurz LePenseurs Standpunkt zu dem leidigen Thema:

1. Es geht die Öffentlichkeit exakt nichts an, was in privaten Räumlichkeiten von erwachsenen Personen freiwillig gemacht wird. Daher sind »Volksbegehren« darüber ebenso absurd wie die nun aufs Tapet gebrachte »Volksabstimmung«. Über Dinge der Privatautonomie hat »das Volk« weder etwas zu begehren, noch darüber abzustimmen. Es gibt auch kein Volksbegehren darüber, ob ich ein Schnitzel essen darf, wenn mir danach zumute ist. Oder ob ich lieber Blondinen oder Brünette mag.

2. Es wird niemand gezwungen, Raucherlokale zu frequentieren — so, wie auch keiner gezwungen wird, sich ein Helene-Fischer-Konzert anzuhören. Nicht hinzugehen, statt andere bevormunden zu wollen, ist die eindeutig liberalere — nein: die einzig liberale! — Haltung.

3. Soweit vom Rauchen minderjährige Personen betroffen wären, könnte man das ohne Problem durch ein entsprechendes Eintrittsverbot für Minderjährige lösen: das Betreten von Raucherlokalen bzw. Raucherräumen in gemischt genutzten Lokalen wäre ihnen zu verbieten, solange sie noch nicht die Volljährigkeit erreicht haben. Nur sollte man ihnen dann konsequenterweise auch das Wahlrecht wieder entziehen — denn wer mit dem Argument, leider noch zu blöd und/oder verführbar zu sein, um den Lockungen des Rauchens zu widerstehen, durch Gesetze geschützt werden muß, der ist ebenso nicht erwachsen genug, die Politik des Landes mitzubestimmen. Beides zusammen geht einfach nicht!

4. Die einzigen mir vorstellbaren Ausnahmen von einer rein privatautonomen Regelung der ganzen Sache durch das Spiel von Angebot und Nachfrage kann ich mir dort vorstellen, wo es dieses freie Spiel der Kräfte faktisch nicht geben kann, und damit quasi eine Art von »Kontrahierungszwang« besteht: etwa in der Cafeteria eines Krankenhauses, oder wenn ein Gastronomiebetrieb weit und breit der einzige in einer entlegenen, kleinen Ortschaft ist, sodaß die Gäste nicht, oder wenigstens nicht ohne unverhältnismäßige Nachteile, auf ein anderes Angebot ausweichen können: hier wäre eine Aufteilung in Raucher- und Nichtraucherräume, bzw. wenn diese nicht machbar ist, eine Nutzung nur als Nichtraucherlokal gerechtfertigt.

5. Wer das anders sieht, möge mir bitte erklären, was denn der Unterschied zwischen dem derzeit »begehrten«Unsinn und anderen Formen totalitärer Eingriffe in die Privatautonomie wäre. Ich vermag auch mit viel Mühe und Nachdenken prinzipiell keinen zu erkennen! Wer Racuhen verbietet, kann ebenso den Genuß von Schweinefleisch verbieten. Oder das Trinken von Alkohol. Oder das unverschleierte Betreten von öffentlichen Flächen durch Frauen. Oder auch die Lektüre bestimmter Zeitungen vorschreiben. Oder die Zwangsfinanzierung bestimmter Fernsehprogramme. Und all das wäre ein klares Signal, wohin die Fahrt geht: irgendwann nämlich in den Gulag (oder ins KZ, wenn einem diese Assoziation weniger fremd erscheint).

6. Nein, und damit jetzt nicht irgendwelche Flachhirne vorwerfen, ich hätte das Rauchverbot in Lokalen mit Auschwitz gleichgesetzt: habe ich nicht, denn ein Vergleich ist keine Gleichsetzung — und wer das nicht versteht, sollte besser Musikantenstadel schauen, als mitdiskutieren. Und eine erkennbare Tendenz ist nicht dasselbe wie ein fertiges Resultat einer Entwicklung.

Und damit hoffe ich, daß das Thema abgehakt ist. Angesichts steigender Kriminalitätsraten, sinkenden Niveaus der Schulbildung, steigender Steuern und Staatsschulden und sinkender Qualität der staatlichen Dienstleistungen (Krankenhäuser, Polizei, Justiz) etc. etc. gibt es wirklich wichtigere Themen als den Tschick zum Kaffee.

2 Kommentare:

Heinz hat gesagt…

Sehr geehrter Le Penseur,

Da begeben sie sich schon auf dünnes Eis. Sie legen die Entscheidung in die Hände von jemandem der bestimmen soll, wann es "unverhältnismäßige Nachteile" mit sich bringt. "Ich bin zwar von 10 Wirtshäusern umzingelt, aber das ist die einzige Pizzeria." Was nun?

Ich gebe zu, die Diskussion nicht wirklich zu verfolgen (über Privaträume wird da auch diskutiert???), weil ich die meiste Zeit in Ländern lebe, wo es generelle Rauchverbote und als Folge wenige Menschen gibt, die rauchen. Das ist schon angenehm, ganz ehrlich.




Le Penseur hat gesagt…

Cher Heinz,

die Judikatur zum Kontrahierungszwang ist für liberale Begriffe zwar auch nicht befriedigend, aber immer noch besser, als die Bevormundung, die jetzt geplant ist.

Im übrigen finde ich es seltsam, daß Sie andererseits mit generellen Rauchverboten offenbar kein Problem zu haben scheinen.

Nochmals: es geht mir dabei nicht ums Rauchen "an sich" (was mich faktisch auch kaum betrifft, denn ich selbst rauche überhaupt keine Zigaretten, sondern nur an und ab eine Zigarre — und das fast immer bei mir zuhause nach einem guten Essen, oder am Abend auf meiner Terrasse), sondern um die Privatautonomie. Wer einem Gastwirt verbietet, im Rahmen seiner Privatautonomie konsensual Geschäfte zu machen mit wem und wie er will, der kann eigentlich gleich Planwirtschaft einführen — das ist ein gradueller, kein prizipieller Unterschied mehr. Und bei Planwirtschaft wird's auch enden, so meine nicht eben optimistische Prognose, denn auch die übrigen Rahmenbedingungen deuten in diese Richtung.

Nur behirnen viele Freiheitsfreunde, die sich wohl über Knebelungen der Meinungsfreiheit aufregen, nicht, daß das Ende der freien Marktwirtschaft zugleich das Ende der Freiheit überhaupt bedeutet. Freiheit muß man sich nämlich leisten können — und genau damit ist es in einer Planwirtschaft, wo ich nach vergegebenen Regeln zu arbeiten habe, vorbei.