Bevor das ganze Thema endgültig ins Lächerlich-Absurde kippt, noch einmal kurz LePenseurs Standpunkt zu dem leidigen Thema:
1.
Es geht die Öffentlichkeit exakt nichts an, was in privaten
Räumlichkeiten von erwachsenen Personen freiwillig gemacht wird. Daher
sind »Volksbegehren« darüber ebenso absurd wie die nun aufs Tapet
gebrachte »Volksabstimmung«. Über Dinge der Privatautonomie hat »das
Volk« weder etwas zu begehren, noch darüber abzustimmen. Es gibt auch
kein Volksbegehren darüber, ob ich ein Schnitzel essen darf, wenn mir
danach zumute ist. Oder ob ich lieber Blondinen oder Brünette mag.
2.
Es wird niemand gezwungen, Raucherlokale zu frequentieren — so, wie
auch keiner gezwungen wird, sich ein Helene-Fischer-Konzert anzuhören.
Nicht hinzugehen, statt andere bevormunden zu wollen, ist die eindeutig
liberalere — nein: die einzig liberale! — Haltung.
3.
Soweit vom Rauchen minderjährige Personen betroffen wären, könnte man
das ohne Problem durch ein entsprechendes Eintrittsverbot für
Minderjährige lösen: das Betreten von Raucherlokalen bzw. Raucherräumen
in gemischt genutzten Lokalen wäre ihnen zu verbieten, solange sie noch
nicht die Volljährigkeit erreicht haben. Nur sollte man ihnen dann
konsequenterweise auch das Wahlrecht wieder entziehen — denn wer mit dem
Argument, leider noch zu blöd und/oder verführbar zu sein, um den
Lockungen des Rauchens zu widerstehen, durch Gesetze geschützt werden
muß, der ist ebenso nicht erwachsen genug, die Politik des Landes
mitzubestimmen. Beides zusammen geht einfach nicht!
4.
Die einzigen mir vorstellbaren Ausnahmen von einer rein privatautonomen
Regelung der ganzen Sache durch das Spiel von Angebot und Nachfrage
kann ich mir dort vorstellen, wo es dieses freie Spiel der Kräfte
faktisch nicht geben kann, und damit quasi eine Art von
»Kontrahierungszwang« besteht: etwa in der Cafeteria eines
Krankenhauses, oder wenn ein Gastronomiebetrieb weit und breit der
einzige in einer entlegenen, kleinen Ortschaft ist, sodaß die Gäste
nicht, oder wenigstens nicht ohne unverhältnismäßige Nachteile, auf ein
anderes Angebot ausweichen können: hier wäre eine Aufteilung in Raucher-
und Nichtraucherräume, bzw. wenn diese nicht machbar ist, eine Nutzung
nur als Nichtraucherlokal gerechtfertigt.
5.
Wer das anders sieht, möge mir bitte erklären, was denn der Unterschied
zwischen dem derzeit »begehrten«Unsinn und anderen Formen totalitärer
Eingriffe in die
Privatautonomie wäre. Ich vermag auch mit viel Mühe und Nachdenken
prinzipiell keinen zu erkennen! Wer Racuhen verbietet, kann ebenso den
Genuß von Schweinefleisch verbieten. Oder das Trinken von Alkohol. Oder
das unverschleierte Betreten von öffentlichen Flächen durch Frauen. Oder
auch die Lektüre bestimmter Zeitungen vorschreiben. Oder die
Zwangsfinanzierung bestimmter Fernsehprogramme. Und all das wäre ein
klares Signal, wohin die Fahrt geht: irgendwann nämlich in den Gulag
(oder ins KZ, wenn einem diese Assoziation weniger fremd erscheint).
6.
Nein, und damit jetzt nicht irgendwelche Flachhirne vorwerfen, ich
hätte das Rauchverbot in Lokalen mit Auschwitz gleichgesetzt: habe ich
nicht, denn ein Vergleich ist keine Gleichsetzung — und wer das nicht
versteht, sollte besser Musikantenstadel schauen, als mitdiskutieren.
Und eine erkennbare Tendenz ist nicht dasselbe wie ein fertiges Resultat
einer Entwicklung.
Und
damit hoffe ich, daß das Thema abgehakt ist. Angesichts steigender
Kriminalitätsraten, sinkenden Niveaus der Schulbildung, steigender
Steuern und Staatsschulden und sinkender Qualität der staatlichen
Dienstleistungen (Krankenhäuser, Polizei, Justiz) etc. etc. gibt es
wirklich wichtigere Themen als den Tschick zum Kaffee.
2 Kommentare:
Sehr geehrter Le Penseur,
Da begeben sie sich schon auf dünnes Eis. Sie legen die Entscheidung in die Hände von jemandem der bestimmen soll, wann es "unverhältnismäßige Nachteile" mit sich bringt. "Ich bin zwar von 10 Wirtshäusern umzingelt, aber das ist die einzige Pizzeria." Was nun?
Ich gebe zu, die Diskussion nicht wirklich zu verfolgen (über Privaträume wird da auch diskutiert???), weil ich die meiste Zeit in Ländern lebe, wo es generelle Rauchverbote und als Folge wenige Menschen gibt, die rauchen. Das ist schon angenehm, ganz ehrlich.
Cher Heinz,
die Judikatur zum Kontrahierungszwang ist für liberale Begriffe zwar auch nicht befriedigend, aber immer noch besser, als die Bevormundung, die jetzt geplant ist.
Im übrigen finde ich es seltsam, daß Sie andererseits mit generellen Rauchverboten offenbar kein Problem zu haben scheinen.
Nochmals: es geht mir dabei nicht ums Rauchen "an sich" (was mich faktisch auch kaum betrifft, denn ich selbst rauche überhaupt keine Zigaretten, sondern nur an und ab eine Zigarre — und das fast immer bei mir zuhause nach einem guten Essen, oder am Abend auf meiner Terrasse), sondern um die Privatautonomie. Wer einem Gastwirt verbietet, im Rahmen seiner Privatautonomie konsensual Geschäfte zu machen mit wem und wie er will, der kann eigentlich gleich Planwirtschaft einführen — das ist ein gradueller, kein prizipieller Unterschied mehr. Und bei Planwirtschaft wird's auch enden, so meine nicht eben optimistische Prognose, denn auch die übrigen Rahmenbedingungen deuten in diese Richtung.
Nur behirnen viele Freiheitsfreunde, die sich wohl über Knebelungen der Meinungsfreiheit aufregen, nicht, daß das Ende der freien Marktwirtschaft zugleich das Ende der Freiheit überhaupt bedeutet. Freiheit muß man sich nämlich leisten können — und genau damit ist es in einer Planwirtschaft, wo ich nach vergegebenen Regeln zu arbeiten habe, vorbei.
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