...
wird den »Flüchtlingen« auch weiterhin eingeräumt. Das SPD-geführte
Bundesjustizministerium sperrt sich gegen Pläne, Falschangaben von
»Flüchtlingen« im Asylverfahren zu sanktionieren:
Falsche Angaben im Asylverfahren weiterhin nicht strafbar21. Januar 2019Falsche Angaben von Asylbewerbern zu ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit werden auch weiterhin nicht unter Strafe gestellt. Das berichtet die "Welt" (Dienstagsausgabe). Demnach können Alter oder Identität weiterhin vertuscht werden, ohne dass gleich schwerwiegende Konsequenzen folgen.Strafbar ist bislang lediglich der Missbrauch ausländerrechtlicher Dokumente, etwa das Vorlegen eines falschen Passes.(Hier weiterlesen)
...
was angesichts der Tatsache, daß deutlich mehr als die Hälfte der
Asylbewerber überhaupt keine Identitätspapiere vorlegt, einer gewissen
Pikanterie nicht entbehrt.
Immerhin:
wir wissen nun — als ob wir's nicht ohnehin hätten ahnen können —,
was die Sozen unter Rechtsstaatlichkeit verstehen ...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen