Manchmal muss man den Katholen ja richtig
dankbar sein. Und den schnell beleidigten Fans irgendwelcher Parteien auch. Sie
haben es geschafft, ein wunderbares Beispielurteil herbeizuführen, das das Herz
des Spötters höher schlagen lässt.
Ein aufrechter katholischer Altpfarrer, der
die Geschichte mit dem säkularen Staat nicht so ganz verstanden hat und
glaubte, sich politisch äußern zu müssen, hat aus seinem Herzen keine
Mördergrube gemacht und in einer Predigt jubiliert, dass ein altkommunistischer
atheistischer Abtreibungsbefürworter, von dem ich bis heute nicht geglaubt
hätte, dass sowas der Wunschkandidat eines katholischen Würdenträgers wäre,
Präsident geworden ist und nicht diese eklige „blaue Brut“ aus den Reihen der
„freiheitlichen Pharisäer“.
Ein sich beleidigt fühlendes blaues
Schneeflöckchen verschluckte sich fast an seinem Amen und verklagte den Pfarrer
wegen „Verhetzung“ der FPÖ. Nun liebe ich diesen ganzen „Verhetzungs“- und
„hate speech“-Klimbim ja abgöttisch, macht er doch deutlich, wie krank unsere
ganze Diskussions- und ja, sogar schon Spottkultur geworden ist. Nicht nur, dass
sich ständig jemand der selbst kräftig austeilenden Gruppen in wimmerndem
„Mimimi“ am Boden wälzt, gibt es auch noch Gesetze, die es schaffen, dass sich
ernsthafte Juristen und hochbezahlte Richter mit der Befindlichkeit
mimosenhafter Weicheier beschäftigen müssen.
Endlich wurde da, wenn auch unfreiwillig, mal
Druck gemacht, abzutasten, ob dieses idiotische Metternich-Gesetz als
Abwehrinstrument für politische Opposition brauchbar ist, und siehe da: NEIN!
Auch wenn es in einer funktionierenden
Demokratie eine Selbstverständlichkeit ist, dass eine politische Partei nicht
nur keine geschützte Gruppe sondern ganz im Gegenteil sogar eine unter dem
Brennglas genauester Beobachtung stehende Organisation darstellt, die sich mit
kritischer Kernigkeit zur Brust zu nehmen staatsbürgerliche Pflicht sein
sollte, leben wir leider in Zeiten, in denen man den Mimosen und
Schneeflöckchen besonders am unteren und fanatischen Rand jeglicher Parteien
eindeutig klar machen muss, dass das Objekt ihrer Bewunderung auch nur seinen
Kaffee mit Wasser kocht und keinerlei Sonderrechte der Unantastbarkeit besitzt.
Schon gar nicht gegen jene, die das Leben dieser feudalen Parteiherrenhäuser
finanzieren.
Eine politische Partei ist keine geschützte
Gruppe.
Wenn man jetzt diesen unsäglichen
Vernaderungsparagraphen in dem Orkus juristischer Blödsinnigkeiten entsorgen
würde, aus dem man ihn gezogen hat, könnte man endlich auch wieder dazu
übergehen, festzustellen, dass ebenso Glaubensgemeinschaften oder Vereine des
Auslebens irgendwelcher Sexualpraktiken keine geschützten Gruppen sind, ja, es
generell keinerlei Schutzes für Gruppen vor verbalen Äußerungen bedarf.
Es gibt den Straftatbestand der Beleidigung.
Man kann aber nur Menschen beleidigen. Einzelne. Wer sich beleidigt fühlt, kann
klagen. Wie Erdowahn den Böhmermann. Die Justiz ist dazu da, dem Einzelnen zu
seinem Recht zu verhelfen und nicht, die Nanny für schnell beleidigte Gruppen
wie FPÖ oder die Muslimische Glaubensgemeinschaft oder die Grünen zu spielen,
weil die sich allgemein und im Ganzen ganz doll unlieb behandelt fühlen und
jetzt so richtig doll empört sind. Für kollektive Befindlichkeiten sind
Selbsthilfegruppen zuständig und nicht die Justiz.
Es gibt den Straftatbestand des Aufrufes zu
Gewalt. Wer dazu aufruft, gegen Menschen oder Gruppen oder wen auch immer
strafbare Handlungen zu vollführen, macht sich selbst strafbar. Das zieht
eindeutige Grenzen, was man darf und was nicht. Man darf die FPÖ als „blaue
Brut“ bezeichnen, aber nicht zu Gewalt gegen FPÖ-ler aufrufen (außer man ist
bei der Antifa, aber für die gelten ja keine Gesetze weil die einfach zu blöd
sind, den Text zu begreifen, selbst wenn ihnen den jemand langsam und in
einfachen Worten erklärt). Man darf die Grünen für „grüne Dumpfbacken“ halten,
das gibt aber keinem das Recht, zur Gewalt gegen Grüne aufzurufen (das gilt auch
für… äh, wer tut das eigentlich?).
Der rechtliche Rahmen scheint mir laienhaftem
Spötter klar abgesteckt. Es benötigt keiner weiteren Gesetze. Und solange es
niemanden gibt, der „alle Schwulen sollen hängen“ oder „alle Kuffar sollen
bluten“ für relevant hält, eine Klage wegen Verhetzung und Aufruf zu
Straftaten einzubringen, ist es
lächerlich, emotionale Ausrufe gegen Parteien oder andere Gruppen unter Strafe
zu stellen.
Eine politische Partei ist keine geschützte
Gruppe.
Auch die Grünen nicht. Auch die Roten nicht.
Auch die Schwarzen nicht.
Meine Güte, wird das noch lustig mit den vor
Spott und Häme ungeschützten Werkstätten!
3 Kommentare:
Werter Fragolin,
ich weiß nicht ob Sie es wussten, aber die GrünInnen haben (lt. Andreas Unterberger) über 3000 Anzeigen in nur einem Jahr eingebracht. Das sind mehr Anzeigen als von allen anderen Parteien zusammen.
Hier nachzulesen: http://www.andreas-unterberger.at/2016/12/frohe-weihnachten-aber-bitte-daheim-bleiben-und-fest-verriegeln/?s=3000
Beste GRüße,
Karl
Werter Karl,
danke für die Info, wundert mich ja nicht wirklich bei diesen Geistesgouvernanten. Nehmen für sich in Anspruch, Vertreter der Freiheit zu sein und können nichts als verbieten, reglementieren und vernadern. Große Klappe beim Austeilen aber Mimosen beim Einstecken. Und bezeichnen immer wieder im Brustton der moralischen Überlegenheit, die bösen Effen wären die größten Prozesshanseln der Geschichte, sowie sie selbst mal eine Anzeige abfangen.
Wobei es da in beiden Richtungen meist um solche Kleinigkeiten geht, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass die StA denen nicht 99% zurückschmeißt. Ist ja eine Beleidigung der Justiz, die mit solchem Scheiß zuzumüllen.
MfG
Fragolin
Bin absolut Ihrer Meinung, werter Fragolin.
Ich warte vergeblich auf den Tag, an dem unsere (Lügen)Medien diese grüne Sekte kritisieren.
Schlimm ist es, dass es Leute gibt, die sowas gut finden und auch noch wählen. Ein weiteres Zeichen unserer degenerierten Gesellschaft.
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