„Ich bin ein überzeugter und konsequenter Kritiker des Parteien-Parlamentarismus und Anhänger eines Systems, bei dem wahre Volksvertreter unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit gewählt werden.“
Alexander Issajewitsch Solschenizyn, 2007

Sonntag, 11. Juni 2017

Zweierlei Rassismus

Frage: Ist Folklore strafbar? Weder der Schuhplattler in der Krachledernen noch der Tanz um den Maibaum oder auch das fünfmal tägliche Dem-Götzen-den-Hintern-Entgegenrecken stellen eine Straftat dar. Warum also reagiert die rassistische islamophobe Justiz der geisteskranken Kreuzritter so hart darauf, wenn ein Tschetschene, der den Verdacht hat, seine Frau könne ein Verhältnis mit einem Anderen haben, diese, wie hier berichtet, erst 19 Mal folkloristisch anritzt, hernach aus dem Fenster wirft und sie dann unten schächtet? Das ist doch einfach gelebte tschetschenische Folklore, zu Ehren Allahs vollendet.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Anklage wegen Mordes erhoben, forderte in ihrem Plädoyer dann aber 14 Jahre Haft wegen Totschlags.“

Gut, wenigstens hat die StA eingesehen, dass man bei einer folkloristischen Belustigung, die blöderweise zum Ableben einer der Beteiligten führt, keinesfalls von Mord ausgehen kann. Genau genommen nicht einmal Totschlag, denn immerhin ist es scheinbar nun einmal so Sitte in Tschetschenien, dass allein der Verdacht eines eifersüchtigen Mannes, seine Eingewickelte könnte einem anderen gegenüber einmal das Handgelenk oder sogar eine freche Haarsträhne gezeigt haben, ihn dazu berechtigt, die Frau schariakonform zu entsorgen.

Rechte Hetzer werden jetzt wieder ihre nationalistische Weltsicht kundtun, dass Cottbus, dieses beschauliche südbrandenburgische Städtchen mit dem berühmten Postkutscher, eben nicht in Tschetschenien liegt, aber da ist sie wieder, die in braunem Winde mit Stärke 10 auf der nach oben offenen Käßmann-Skala herbeiwehende Intoleranz und Ablehnung gegenüber kultureller Buntheit und Bereicherung. Nur weil ein Tschetschene bei uns Schutz erfleht, muss er sich also in unsere Bier-und-Schweinsbraten-mit-Knödel-Kultur assimilieren und sich im Falle des Verdachtes des Fremdgehens seiner Frau einfach vor einem Kuffar-Gericht scheiden lassen, was Allah ein Gräuel wäre? Ja, das wäre wohl nach dem Geschmack dieses intoleranten Dreckspacks und Pegida-Gewürms.

Und so wurde dann auch von Staatsanwaltschaft wie Gericht korrekt erkannt, dass man den armen traumatisierten Mann, der immerhin in Tschetschenien Zeuge eines Anschlags wurde (und hier jetzt unter der ständigen Gefahr leben muss, wieder einen zu erleben) nicht so hart beurteilen darf.

Außerdem sollte er ja, weil der dunkeldeutsche Rassistenstaat dem armen Schutzerflehenden kein Asyl zugestehen wollte, wieder abgeschoben werden. Rein zufällig und ohne Arg war der Gute, der mit seiner Frau und den fünf Kindern angeblich sonst zurückgezogen und ohne soziale Kontakte lebte, bei Bekannten untergekrochen, als der angekündigte Termin der Heimreise nahte. Dass die folkloristische Schächtung der mutmaßlich semikeuschen Ehefrau nur wenige Wochen nach diesem denkbar traumatisierenden Termin, dessen Wiederholung wie der Säbel des Kalifen über dem Haupte des Geflüchteten schwebte, ihn nun dauerhaft vor diesem unwürdigen Schicksal bewahrt und er nach geschätzten zehn Jahren bis zur vorzeitigen Entlassung ausreichend integriert ist, um für den Rest seines Lebens Deutschland nie wieder verlassen zu müssen, ist nur eine allzu gerechte Gutmachung für die erlittene Unbill.

Und hier nochmal der Wortlaut aus dem Artikel, weil es so schön ist:

Der Vorsitzende Richter Frank Schollbach erklärte in seiner Urteilsbegründung, dass der Mann davon ausgegangen sei, dass seine Frau ein Verhältnis mit einem Bekannten der Familie habe und sie deshalb umbrachte. Dies sei objektiv und nach hiesigen Wertvorstellungen ein niederer Beweggrund und damit ein Merkmal für Mord. Allerdings habe die Kammer Zweifel, dass der Angeklagte die Niedrigkeit seiner Beweggründe auch erkannt habe, sagte Schollbach. Daher laute das Urteil auf Totschlag.“

Man gesteht Merkels Goldstückchen einfach zu, zu dumm zu sein, um überhaupt zu wissen, was sie tun, auch nach jahrelangem Leben in Deutschland. Sie kennen zwar den Weg zum Sozialamt, können den Tag der Auszahlung am Kalender erkennen und kennen deutsches Recht genug, um sich von Asylverfahren bis zur Höhe des zustehenden Geldes gut durchzuschlagen, wissen, wie man durch Abwesenheit Abschiebungen verhindert und mit welchen Kniffen man Leistungen erzwingen kann, aber wenn sie dann zum fröhlichen Schächten, Schänden oder Schreckenverbreiten schreiten, dann werden sie plötzlich vor Gericht genau als jene geistig minderbemittelten Steinzeit-Idioten behandelt, als die man sie nicht bezeichnen darf, ohne als Rassist und Hetzer verunglimpft zu werden.
Sie so bezeichnen darf man nicht, sie so behandeln scheinbar schon.
Zweierlei Rassismus.

2 Kommentare:

Heinz hat gesagt…

"Allerdings habe die Kammer Zweifel, dass der Angeklagte die Niedrigkeit seiner Beweggründe auch erkannt habe...."

Interesant, Unwissenheit schützt also doch vor Strafe.


Lg

raindancer hat gesagt…

man möchte meinen ,dass Richter ob der Ausbildung und Studium intelligent sind, und sich von ideologischen Ansätzen befreien, aber so ist es nicht